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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 38/2023
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Öffentliche Bekanntmachung

der 19. Sitzung des Kreistages des Landkreises Südliche Weinstraße in der Wahlperiode 2019/2024 am 25.09.2023

Am Montag, den 25.09.2023, 14:30 Uhr, findet die 19. Sitzung des Kreistages des Landkreises Südliche Weinstraße in der Wahlperiode 2019/2024 in der Klingbachhalle Klingenmünster, Mühlgasse 14, 76889 Klingenmünster, statt.

Bitte tragen Sie beim Betreten und Verlassen des Dorfgemeinschaftshauses eine Mund-Nasen-Bedeckung, desinfizieren Sie sich die Hände und halten Sie genügend Abstand zu anderen Sitzungsteilnehmern!

Die Tagesordnung sieht folgende Beratungsgegenstände vor:

Öffentliche Sitzung

Gesellschafterversammlung Mittelstandsberatungs- und Betreuungsgesellschaft Südliche Weinstraße mbH

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Wahlen und Berufungen

2.1. Berufung neuer Besuchskommissionsmitglieder

2.2. Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds für den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Weinbau und Landwirtschaft

2.3. Information über Nachbesetzung im Schulträgerausschuss

3.

Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen;hier: Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen für die Förderung der Erziehung in der Familie im Jahr 2023

4.

Errichtung eines Schulersatzneubaues für das Caritas-Förderzentrum St. Laurentius und Paulus in Herxheim (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung)

5.

Eingliederung der Volkshochschule Bad Bergzabern in die Kreisvolkshochschule

6.

Informationen

6.1. Bericht über den Stand des Haushaltsvollzugs im Jahr 2023

Nicht-öffentliche Sitzung

1.

Informationen

über den Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes;

hier: Ermittlung kaufinteressierter Landwirte

Über die Genehmigung der Veräußerung des nachstehend aufgeführten landwirtschaftlichen Grundstücks ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung Oberhochstadt Flurstücks-Nr. 3661

Nutzungsart: Landwirtschaftsfläche (Weinberg)

Lage: Gewanne „Obere Serrgewanne“, Größe: 0,5032 ha

Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirtschaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau innerhalb von 10 Tagen nach der Bekanntmachung schriftlich mitzuteilen.

Hinweis: Für den Fristbeginn ist die Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Südliche Weinstraße maßgebend. Nicht das Erscheinen in den Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinden. Siehe auf der Homepage des Landkreises Südliche Weinstraße, www.suedliche-weinstrasse.de unter - Aktuelles, Amtsblatt -.

Landau i.d.Pf., den 13.09.2023
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
- Untere Landwirtschaftsbehörde -
gez. Kieffer