vom 04.09.2025
Städtebauförderung
Vorstellung des Konzeptes für die Umgestaltung der Hauptstraße
Der Ortsgemeinderat stimmt dem Konzept des Planungsbüros BIT Stadt + Umwelt aus Karlsruhe grundsätzlich zu und beauftragt, die Verwaltung das Verfahren gemeinsam mit dem Büro StadtImpuls und dem Planungsbüro fortzuführen.
Ausbau der Pirminiusstraße und der Franz-Kuhn-Straße;
Vorstellung der Entwurfsplanung
Der Ortsgemeinderat Herxheim stimmt der Ausbauvariante des Planungsbüros FMZ aus Karlsruhe zu und beauftragt die Verwaltung das weitere Verfahren einzuleiten.
Förderprogramm Stadt & Land - Asphaltierung Radweg Ortsrandstraße Süd-West Herxheim;
Einleitung des Vergabeverfahrens
Der Ortsgemeinderat stimmt der Ausschreibung für die Ingenieurleistungen für die Baumaßnahme zu. Nach erfolgter Ausschreibung kann die Verwaltung den Auftrag an das wirtschaftlichste Ingenieurbüro hierzu erteilen.
Gemeindewald Herxheim
Gründung eines Forstzweckverbandes nach §30 LWaldG
| 1. | Der Ortsgemeinderat Herxheim begrüßt grundsätzlich die Initiative zur Gründung eines Forstzweckverbandes gemäß § 30 LWaldG in Zusammenarbeit mit den Gemeinden im Forstrevier „Herxheim-Queichwaldungen“. |
| 2. | Der Ortsgemeinderat Herxheim beauftragt die Verwaltung, die dafür notwendigen Gespräche mit dem Forstamt Haardt zu führen und dem Ortsgemeinderat über den Fortgang zu berichten. |
Beschaffung eines Dienstfahrzeuges für den Forst
Im Jahr 2022 hat die Ortsgemeinde Herxheim das Fahrzeug Nissan D22A, NP300 Pickup von den Verbandsgemeindewerken Herxheim als Gebrauchtwagen für den Forstbetrieb erworben.
Das Forstfahrzeug befindet sich aktuell in der Werkstatt und weißt erhebliche Mängel auf, die Verkehrssicherheit ist nicht mehr gegeben. Eine Instandsetzung aufgrund der Mängel und des Gesamtzustandes ist wirtschaftlich nicht sinnvoll.
| 1. | Der Ortsgemeinderat Herxheim beschließt die Beschaffung des Fahrzeuges Ford Ranger DK XLT zu einem Kaufpreis von 36.798,32 € netto von dem Autohaus Epple GmbH & Co. KG. Die Verwaltung wird mit der Abwicklung des Kaufes beauftragt. |
| 2. | Sollte das Fahrzeug nicht mehr verfügbar sein, beschließt der Ortsgemeinderat Herxheim die Beschaffung eines anderen Fahrzeuges im Kostenrahmen von 36.798,32€ (netto). |
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| Die Verwaltung wird mit der Abwicklung des Kaufes beauftragt. |
| 3. | Der Ortsgemeinderat beschließt, den außerplanmäßigen Kosten zuzustimmen. |
Flurbereinigungsverfahren "Ottersheimer Weg"
Am 31.01.2019 hat der Ortsgemeinderat bereits auf Empfehlung des Umweltausschusses die Erneuerung des Ottersheimer Weges im Zuge eines Wegeflurbereinigungsverfahrens beschlossen.
| 1. | Die Ortsgemeinde Herxheim beauftragt das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz mit der Durchführung des Flurbereinigungsverfahrens „Ottersheimer Weg“ und der dazu notwendigen projektbezogenen Voruntersuchung. |
| 2. | Die Ortsgemeinde Herxheim übernimmt die anfallende Eigenleistung im anzuordnenden Flurbereinigungsverfahren; ebenso werden die benötigen Flächen für die geplante Wegeverbreiterung/Wegeverlegung und den dadurch entstehenden Kompensationsbedarf übernommen. |
| 3. | Weiter werden die von der Teilnehmergemeinschaft neu geschaffenen bzw. geänderten gemeinschaftlichen Anlagen in Eigentum und Unterhaltung übernommen, soweit diese Anlagen im Gebiet der Gemeinde liegen. |
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| Die Übernahme umfasst: |
| 1. | Die befestigten und unbefestigten Wirtschaftswege, einschließlich Nebenanlagen, |
| 2. | die wasserwirtschaftlichen Anlagen (Vorfluter, Drainagen, Rückhaltebecken, soweit sie nicht im Sinne der Gemeindeordnung von der Verbandsgemeinde zu unterhalten sind), und |
| 3. | die landschaftspflegerischen Anlagen. |
Bebauungsplan "Am weißen Kreuz, 3. Änderung"
Der Ortsgemeinderat stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes zu und beschließt, diesen zu veröffentlichen (Veröffentlichungsbeschluss). Die Verwaltung wird gebeten, zeitgleich mit der Veröffentlichung die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Bebauungsplan "Ehemaliges Firmengelände Lanzet, 2. Änderung" / Einzelhandelskonzept
Der Ortsgemeinderat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes „Ehemaliges Firmengelände Lanzet“ (Aufstellungsbeschluss 2. Änderung). Die 2. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im Beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB).
Der Ortsgemeinderat beschließt, vorbehaltlich der Kostenübernahmeerklärungen der Betreiber der Lebensmittelmärkte, die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes mit Auswirkungsanalysen durch die GMA, Ludwigsburg zum Angebotspreis von 19.516,00 €.
Beteiligung an den Kita-Betreuungskosten auswärtiger Kinder;
Hier: Zweckvereinbarung und öffentlich-rechtlicher Vertrag
Aufgrund des Platzbedarfs und dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern kam es in den vergangenen Jahren immer häufiger dazu, dass die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Herxheim Kinder aus den anderen Ortsgemeinden betreuten. Auch wurden Kinder aus Gemeinden außerhalb der Verbandsgemeinde betreut.
Die aufnehmenden Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Herxheim tragen in diesem Rahmen Betreuungskosten für Kinder für die sie örtlich nicht zuständig sind.
Der Ortsgemeinderat stimmt der Zweckvereinbarung zu und stimmt diese im Vorfeld mit der zuständigen Stelle bei Kreisverwaltung Südliche Weinstraße ab.
Der Ortsgemeinderat beschließt, dass bei der Aufnahme eines auswärtigen Kindes, welches außerhalb der Verbandsgemeinde wohnhaft ist, mit der abgebenden Gemeinde ein öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Kita-Kostenbeteiligung abzuschließen ist. Der Vertrag ist wie die Zweckvereinbarung mit der zuständigen Stelle bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße abzustimmen.
Jährliche Bedarfsplanung für die Kindertagesstätten in Herxheim
Nach dem KiTaG ist die Bedarfsplanung im Benehmen mit den KiTa-Trägern und der Ortsgemeinde durch das Kreisjugendamt zu erstellen. Die Ortsgemeinde Herxheim bildet weiterhin mit der Ortsgemeinde Herxheimweyher und dem Ortsbezirk Hayna ein gemeinsames Planungsgebiet.
Planungszeitraum beginnt erneut zum 01.09.2025.
| 1. | Der Ortsgemeinderat erteilt das Benehmen zur Bedarfsplanung des Kreisjugendamtes. |
| 2. | Der Ortsgemeinderat stimmt der Verlängerung des Mietvertrages für die Anmietung der Module bis zur Überplanung des Raumprogramms nach dem neuen KiTaG erneut zu. |
Erhöhung der Pflegesätze des Altenzentrums St. Josef zum 01.09.2025
Der Ortsgemeinderat Herxheim ist gemäß § 32 Abs. 2 Nr. 10 GemO und § 4 Nr. 7 der Satzung für das Altenzentrum St. Josef für die Festsetzung der Pflegesätze für das Altenzentrum St. Josef zuständig, denn es handelt sich dabei um privatrechtliche Entgelte für die Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtung.
Der Ortsgemeinderat Herxheim stimmt dem Beitritt zur Pflegesatzvereinbarung zu. Er beschließt die Erhöhung der Pflegesätze und der Entgelte für Unterkunft und Verpflegung ab 01.09.2025.
Die Benachrichtigung der Bewohnerinnen und Bewohner gemäß § 9 Abs. 2 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) ist vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat Herxheim bereits erfolgt.
Durchführung des 10. Jugend Musical Festivals in Herxheim
Der Ortsgemeinderat Herxheim stimmt der Übernahme der Projekt- und Kostenträgerschaft für das 10. Jugend-Musical-Festival vom 11. – 15.10.2025 mit einem Kostenrahmen von 131.100 € zu. Der Bereitstellung der erforderlichen Veranstaltungsräume als Förderbeitrag der Ortsgemeinde Herxheim wird zugestimmt. Das Festival wird in Kooperation mit dem Kinder- und Jugendchor Südpfalzlerchen, dem Förderverein „Südpfalzlerchen“ und dem Förderverein „Europäisches Jugend-Musical-Festival“ durchgeführt. Die Verwaltung wird ermächtigt, zur Regelung von Rechten und Pflichten und dem Ausschluss eines finanziellen Risikos mit dem Veranstalter eine Vereinbarung abzuschließen. Die Mittel sind außerplanmäßig bereitzustellen.