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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 38/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 und § 13a Abs. 3 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) des Beschlusses zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Ehemaliges Firmengelände Lanzet“ der Ortsgemeinde Herxheim im beschleunigten Verfahren (§ 13a i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB)

Der Ortsgemeinderat Herxheim hat in seiner Sitzung am 04.09.2025 beschlossen, den am 13.11.2014 als Satzung beschlossenen und am 27.02.2015 im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Herxheim öffentlich bekannt gemachten Bebauungsplan „Ehemaliges Firmengelände Lanzet“ in der Fassung der 1. Änderung (Satzungsbeschluss am 08.11.2018; Bekanntmachung am 30.11.2018) erneut zu ändern (2. Änderung). Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Änderungsbereich umfasst das gesamte Plangebiet des bestehenden Bebauungsplanes „Ehemaliges Firmengelände Lanzet“. Der Änderungsbereich und die einbezogenen Grundstücke sind in dem beiliegenden Lageplan mit einer breiten schwarzen Linie kenntlich gemacht.

Es ist vorgesehen, die festgesetzte maximal zulässige Verkaufsfläche für einen großflächigen Lebensmittelmarkt im Sondergebiet „Einzelhandel“ von 1.500 m² zu vergrößern.

Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Die Öffentlichkeit kann sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim, Zimmer 3.01, während der üblichen Besuchszeiten (Montag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr) nach vorheriger Terminvereinbarung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich bis zum 06.10.2025 zur Planung äußern.

Die Unterlagen können auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Herxheim unter dem Link www.vg-herxheim.de/bekanntmachungen eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

Herxheim, 10.09.2025
(Sven Koch)
Ortsbürgermeister