Ab dem 5. Oktober 2025 wird von allen Banken und Sparkassen in Deutschland ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal bei Überweisungen verpflichtend eingeführt: die sogenannte Empfängerprüfung (Verification of Payee = Teil einer neuen EU-Verordnung). Dabei wird geprüft, ob der von Ihnen angegebene Empfängername mit dem zur IBAN hinterlegten Namen übereinstimmt. Weichen die Angaben voneinander ab, erhalten Sie beim Online-Banking oder in der Filiale eine entsprechende Rückmeldung. Zwar können Sie die Überweisung weiterhin freigeben – es kommt dabei jedoch leicht zu Irritationen.
Damit Ihre Zahlungen an uns reibungslos und ohne Verzögerung ausgeführt werden, bitten wir Sie herzlich: Verwenden Sie bei Überweisungen an uns ausschließlich den Empfängernamen „Verbandsgemeinde Herxheim“.
Dies gilt auch für Zahlungen an die Verbands- und Gemeindewerke Herxheim, Altenzentrum St. Josef Herxheim und an alle Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Herxheim. Bereits kleine Abweichungen, z. B. Zusätze wie „-verwaltung“, oder Abkürzungen (Verbandsgemeinde Hx, VG Hx, VG-Werke Herxheim) führen zu einer Warnmeldung im Online-Banking.
Nutzen Sie das SEPA-Lastschriftverfahren – so werden fällige Beträge automatisch und fristgerecht eingezogen, ohne dass Sie Überweisungen manuell ausfüllen müssen. So vermeiden Sie Rückfragen, verspätete Zahlungen und unnötige Mahnungen. Das Formular kann per Mail an kasse@herxheim.de oder den Rufnummern 07276 501-205, -206 oder -207 angefordert werden.