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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 38/2026
Amtlicher Teil
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Ergebnisbekanntmachung

aus der Sitzung des Bauausschusses der Ortsgemeinde Rohrbach vom 24.08.2026

Folgende Beschlüsse wurden gefasst:

Belüftung Klimatisierung Technikraum Dorfgemeinschaftshaus

Der Bauausschuss beschließt den Einbau einer Klimaanlage und beauftragt die Verwaltung in einem Kostenrahmen von rund 3.000 € brutto den Auftrag zu vergeben.

Bauanträge und Bauvoranfragen

Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Mühlgasse 8

Der Bauausschuss beschließt über das Einvernehmen der Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohngebäudes (Einfamilienhaus) mit Garage auf dem Grundstück Plan-Nr. 1246/14, Mühlgasse 8, wie folgt zu entscheiden:

1.

Das Einvernehmen zur Errichtung eines Wohngebäudes mit einer Grundfläche von 10,50 m x 13,50 m, First 10,75 m, Traufe 5,50 m, Dachgeschoss mit Satteldach und kein Vollgeschoss, Ausrichtung Ost-West wird erteilt.

2.

Das Einvernehmen zur Errichtung eines Wohngebäudes mit einer Grundfläche von 10,50 m x 13,50 m, First 10,75 m, Traufe 5,50 m, Dachgeschoss mit Satteldach und kein Vollgeschoss, Ausrichtung Nord-Süd wird erteilt.

3.

Das Einvernehmen zur Errichtung eines Wohngebäudes mit einer Grundfläche von 10,00 m x 12,50 m, First 8,50 m, Traufe 6,00 m, zwei Vollgeschosse mit Walmdach, Ausrichtung Ost-West wird erteilt.

4.

Das Einvernehmen zur Errichtung eines Wohngebäudes mit einer Grundfläche von 10,00 m x 12,50 m, First 8,50 m, Traufe 6,00 m, zwei Vollgeschosse mit Walmdach, Ausrichtung Nord-Süd wird erteilt.

5.

Das Einvernehmen zur Errichtung einer dem Wohnhaus zugehörigen Garage mit einer Grundfläche von bis zu 3,50 m x 10,50 m wird erteilt.

6.

Das Einvernehmen zur Ausbildung eines Flachdaches auf der Garage wird erteilt. Es wird empfohlen dieses zu begrünen.

Die Kreisverwaltung wird darauf hingewiesen, dass der Hochwasserschutz zu berücksichtigen ist, da bei länger anhaltenden Regenereignissen mit Wasser auf dem Grundstück zu rechnen ist.

Bauanträge und Bauvoranfragen

Bauvoranfrage zum Abriss des Anwesens und Neubau eines Wohnhauses, Hauptstraße 23

Der Bauausschuss versagt das Einvernehmen zum Abriss einer Scheune, eines Wirtschaftsgebäudes und eines Wohnhauses für die anschließende Errichtung eines Neubaus (2 m länger als die Scheune) im hinteren Bereich des Grundstück Plan-Nr. 101, Hauptstraße 23 sowie zur Errichtung von Garagen, Carports oder Stellplatzen. Die Ortsgemeinde erhebt zu einem ersatzlosen Abriss des Wohnhauses für eine großzügige Zufahrt bzw. Vorgarten zum neuen Wohnhaus Bedenken, da zur Erhaltung der ortsbildprägenden Straßenansicht mit Haus-Hofbauweise ein Ersatzbau erfolgen sollte, der sich städtebaulich in die Straßenansicht einfügt.

Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt das Einvernehmen zu erteilen, sobald die neue Bauvoranfrage mit dem ausgearbeiteten Alternativplan vorliegt.

Die Bauaufsichtsbehörde soll darauf hingewiesen werden, dass entsprechend der aktuellen Satzung pro Wohneinheit (> 40 m²) zwei Stellplätze nachzuweisen sind.