Folgende Beschlüsse wurden gefasst:
Sponsoring, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen an die Ortsgemeinde Herxheimweyher
Der Ortsgemeinderat stimmt der Annahme der Zuwendung einer Spende, zweckgebunden für die Kita in Höhe von 250,00 € sowie einer Spende, zweckgebunden für das Spiel- und Sommernachtsfest in Höhe von 199,60 €, insgesamt 449,60 EUR zu.
Festsetzung der Ablösungsbeträge bzw. der Vorausleistungsraten
a) auf den Erschließungsbeitrag und
b) auf den Kostenerstattungsbetrag
im Neubaugebiet "Kieseläcker II"
Abweichend zum Beschluss vom 01.10.2025 beschließt der Ortsgemeinderat, dass
| a) | der Ablösungsbetrag für den Erschließungsbeitrag einen Monat nach Unterzeichnung des Ablösungsvertrages fällig wird und |
| b) | der Ablösungsbetrag für den Kostenerstattungsbetrag einen Monat nach Unterzeichnung des Vertrages fällig wird. |
Sollte kein Ablösungsvertrag geschlossen werden, bleibt es dabei, dass die festgesetzte Vorausleistungsrate für den Erschließungsbeitrag und den Kostenerstattungsbetrag einen Monat nach Bekanntgabe des Vorausleistungsbescheides zur Zahlung fällig wird.
Leistung von überplanmäßigen Auszahlungen für die "Einmalbeiträge Wasserversorgung und Abwasserentsorgung" der Verbandsgemeindewerke
Der Ortsgemeinderat stimmt der Leistung der überplanmäßigen Investitionsauszahlungen in Höhe von rd. 127.000 EUR für die Einmalbeiträge der leitungsgebundenen Erschließung zu.
Neufassung der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Herxheimweyher
Der Ortsgemeinderat beschließt die Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Herxheimweyher. Die Satzung wurde bereits in der 35. Ausgabe des Amtsblatts vom 28.08.2026 veröffentlicht.