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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 39/2022
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes Hayna-Erlenbach

1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Wirtschaftsplan und seinen Anlagen

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Wirtschaftsplan und Anlagen wurde der Verbandsversammlung zugeleitet.

1.

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 liegt mit dem Wirtschaftsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindewerke Herxheim bei den Verbandsgemeindewerken, Am Rathaus 6, 76863 Herxheim, Zimmer 101 bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch die Verbandsversammlung zur Einsichtnahme aus. Außerdem stehen die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Wirtschaftsplan und seinen Anlagen im Internet unter www.vg-herxheim.de/haushalt zur Einsichtnahme bereit.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der VG Herxheim und VG Kandel haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach dieser Bekanntmachung bei den Verbandsgemeindewerken, Am Rathaus 6, 76863 Herxheim, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Wirtschaftsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindewerke Herxheim oder an die Verbandsvorsteherin Frau Hedi Braun, Am Rathaus 6, 76863 Herxheim oder elektronisch an haushalt@herxheim.de einzureichen. Die Verbandsversammlung wird rechtzeitig vor dem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Herxheim, 21.09.2022
gez. Hedi Braun, Verbandsvorsteherin