Titel Logo
Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 39/2022
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 und § 13a Abs. 3 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) des Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Bonifatiusstraße 10“

der Ortsgemeinde Herxheim im beschleunigten Verfahren (§ 13a i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB)

Der Ortsgemeinderat Herxheim hat in seiner Sitzung am 15.09.2022 beschlossen, für den Bereich des Anwesens „Bonifatiusstraße 10“ einen Bebauungsplan aufzustellen. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Planbereich umfasst das Grundstück des Anwesens „Bonifatiusstraße 10“. Das Plangebiet und die einbezogenen Grundstücke sind in dem beiliegenden Lageplan mit einer schwarzen gestrichelten Linie kenntlich gemacht.

Es ist insbesondere vorgesehen, den rückwärtigen Bereich des Grundstückes einer Wohnbebauung zuzuführen.

Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Die Öffentlichkeit kann sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Rathaus, Zimmer 3.01, während der üblichen Öffnungszeiten (Montag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich bis zum 14.10.2022 zur Planung äußern.

Die Unterlagen können auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Herxheim unter dem Link www.vg-herxheim.de/bekanntmachungen eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

Herxheim, 22.09.2022
In Vertretung:
Sven Koch, Erster Beigeordneter