Zur Wahl zum Beirat für Migration und Integration sind 3 Personen vorgeschlagen. Wahlberechtigt davon sind 3 Personen.
Zur Wahl des Beirates für Migration und Integration der Ortsgemeinde Herxheim sind damit weniger Personen vorgeschlagen worden als Mitglieder in den Beirat zu wählen sind; die Wahl findet gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 Gemeindeordnung und § 7 Abs. 2 der Satzung über den Beirat für Migration und Integration nicht statt.