Ab dem 5. Oktober 2025 wird von allen Banken und Sparkassen in Deutschland ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal bei Überweisungen verpflichtend eingeführt: die sogenannte Empfängerprüfung (Verification of Payee = Teil einer neuen EU-Verordnung). Dabei wird geprüft, ob der von Ihnen angegebene Empfängername mit dem zur IBAN hinterlegten Namen übereinstimmt. Weichen die Angaben voneinander ab, erhalten Sie beim Online-Banking oder in der Filiale eine entsprechende Rückmeldung. Zwar können Sie die Überweisung weiterhin freigeben – es kommt dabei jedoch leicht zu Irritationen.
Damit Ihre Zahlungen an uns reibungslos und ohne Verzögerung ausgeführt werden, bitten wir Sie herzlich:
Verwenden Sie bei Überweisungen an uns ausschließlich den Empfängernamen „Verbandsgemeinde Herxheim“
Bitte außerdem beachten:
Unsere IBANs für die Verbandsgemeindekasse bleiben unverändert:
| Kontoinhaberin: | Verbandsgemeinde Herxheim |
| Sparkasse Südpfalz: | DE02 5485 0010 0012 2000 10 |
| VR-Bank Südliche Weinstraße – Wasgau eG: | DE95 5489 1300 0080 0095 00 |
Die IBANs der Verbandsgemeindewerke, Gemeindewerke und dem Altenzentrum St. Josef können Sie dem jeweiligen Schreiben entnehmen.
Nutzen Sie das SEPA-Lastschriftverfahren – so werden fällige Beträge automatisch und fristgerecht eingezogen, ohne dass Sie Überweisungen manuell ausfüllen müssen. So vermeiden Sie Rückfragen, verspätete Zahlungen und unnötige Mahnungen.
Das Formular kann per Mail an kasse@herxheim.de oder den Rufnummern 07276-501-205; -206; oder – 207 angefordert werden.