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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 39/2025
Amtlicher Teil
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Wichtige Information

für alle Überweisungen an die Verbandsgemeinde Herxheim

Ab dem 5. Oktober 2025 wird von allen Banken und Sparkassen in Deutschland ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal bei Überweisungen verpflichtend eingeführt: die sogenannte Empfängerprüfung (Verification of Payee = Teil einer neuen EU-Verordnung). Dabei wird geprüft, ob der von Ihnen angegebene Empfängername mit dem zur IBAN hinterlegten Namen übereinstimmt. Weichen die Angaben voneinander ab, erhalten Sie beim Online-Banking oder in der Filiale eine entsprechende Rückmeldung. Zwar können Sie die Überweisung weiterhin freigeben – es kommt dabei jedoch leicht zu Irritationen.

Damit Ihre Zahlungen an uns reibungslos und ohne Verzögerung ausgeführt werden, bitten wir Sie herzlich:

Verwenden Sie bei Überweisungen an uns ausschließlich den Empfängernamen „Verbandsgemeinde Herxheim“

Bitte außerdem beachten:

  • Dies gilt auch für Zahlungen an die Verbands- und Gemeindewerke Herxheim, Altenzentrum St. Josef Herxheim und an alle Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Herxheim
  • Bereits kleine Abweichungen, z.B. Zusätze wie „-verwaltung“, oder Abkürzungen (Verbandsgemeinde Hx, VG Hx, VG-Werke Herxheim) führen zu einer Warnmeldung im Online-Banking.

Unsere IBANs für die Verbandsgemeindekasse bleiben unverändert:

Kontoinhaberin:

Verbandsgemeinde Herxheim

Sparkasse Südpfalz:

DE02 5485 0010 0012 2000 10

VR-Bank Südliche

Weinstraße – Wasgau eG:

DE95 5489 1300 0080 0095 00

Die IBANs der Verbandsgemeindewerke, Gemeindewerke und dem Altenzentrum St. Josef können Sie dem jeweiligen Schreiben entnehmen.

Lastschriftverfahren noch einfacher:

Nutzen Sie das SEPA-Lastschriftverfahren – so werden fällige Beträge automatisch und fristgerecht eingezogen, ohne dass Sie Überweisungen manuell ausfüllen müssen. So vermeiden Sie Rückfragen, verspätete Zahlungen und unnötige Mahnungen.

Das Formular kann per Mail an kasse@herxheim.de oder den Rufnummern 07276-501-205; -206; oder – 207 angefordert werden.

Ihre Verbandsgemeinde