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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 4/2026
Amtlicher Teil
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Hinweis zur Änderung

im Bauantragsverfahren ab 1. Januar 2026

Zum 1. Januar 2026 tritt eine Änderung im Bauantragsverfahren gemäß der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) in Kraft. Diese betrifft die Zuständigkeiten bei der Einreichung von Bauanträgen und Bauvoranfragen.

Ab diesem Zeitpunkt sind

  • Bauanträge sowie
  • Anträge auf Bauvorbescheid (Bauvoranfragen)

ausschließlich bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Bauen und Umwelt, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau einzureichen.

Lediglich Anträge im Freistellungsverfahren nach § 67 LBauO sind weiterhin bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim einzureichen.

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, bei der Planung und Einreichung ihrer Bauvorhaben diese geänderte Zuständigkeitsregelung zu beachten.

Für Rückfragen steht die Verbandsgemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.