Der Verbandsgemeinderat Herxheim hat am 20.09.2022 folgende Beschlüsse gefasst:
Breitbandausbau
Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Übertragung von Aufgaben des Gigabitausbaus auf den Landkreis Südliche Weinstraße
Im Jahr 2016 hatten die Ortsgemeinden die Aufgabe des Ausbaus des Breitband-Hochgeschwindigkeitsnetzes auf die Verbandsgemeinde und diese die Aufgabe wiederum auf den Landkreis übertragen. Damit hatte der Landkreis die Entwicklung einer in seinem gesamten Gebiet strukturell einheitlichen und leistungsfähigen Breitbandversorgung (NGA = Next Generation Access) mit einer Bandbreite von mindestens 30 MBit/s übernommen. Dieses Förderprojekt befindet sich in der Endphase. Um der technischen Entwicklung Rechnung zu tragen, beabsichtigt der Landkreis, in einem weiteren Förderprojekt die Entwicklung und Herstellung einer im gesamten Landkreis strukturell einheitlichen und leistungsfähigen Gigabitversorgung mit einem Erschließungsgrad von 100% der unterversorgten Teilnehmer mit einer Zielbandbreite von 1 GBit/s. Die Finanzierung des Projekts ist mit Zuwendungen des Bundes und Land Rheinland-Pfalz (zusammen 90%) und einem Anteil von 10% der Ortsgemeinden, aufgeteilt nach der Anzahl der jeweiligen Ausbauadressen, geplant.
Der Verbandsgemeinderat Herxheim stimmte einstimmig dem Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe des Gigabitausbaus von den Ortsgemeinden auf die Verbandsgemeinde zu und beschloss den entsprechenden Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Landkreis Südliche Weinstraße.
Umsetzung § 2b Umsatzsteuergesetz
Übertragung der Aufgaben des Bauhofes durch die Ortsgemeinde Herxheim auf die Verbandsgemeinde
Die Leistungen des Bauhofes der Verbandsgemeinde Herxheim für die Ortsgemeinden, Zweckverbände oder Private als Leistungen an Dritte sind ab 01.01.2023 grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Aufgrund der Besonderheiten des rheinland-pfälzischen Kommunalverfassungsrechts hat das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz nun mitgeteilt, dass Leistungen eines Bauhofes der Verbandsgemeinde an die Ortsgemeinden ausnahmsweise als Innenumsatz umsatzsteuerfrei blieben, wenn a) die Ortsgemeinde keinen eigenen Bauhof (mehr) betreibt und b) die Ortsgemeinde die Aufgaben des Bauhofes auf die Verbandsgemeinde durch Zweckvereinbarung überträgt. Der Ortsgemeinderat Herxheim hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, dass er die Aufgaben des Bauhofes auf die Verbandsgemeinde Herxheim übertragen möchte.
Der Verbandsgemeinderat Herxheim beschloss einstimmig, die Aufgaben des Bauhofes von der Ortsgemeinde Herxheim zu übernehmen. Einzelheiten sind in einer Zweckvereinbarung geregelt (siehe unten).
Zweckvereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Herxheim und der Ortsgemeinde Herxheim zur Übertragung der Aufgaben des Bauhofes auf die Verbandsgemeinde
Gemäß seinem vorangegangenen Beschluss stimmte der Verbandsgemeinderat Herxheim einstimmig dem Abschluss der Zweckvereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Herxheim und der Ortsgemeinde Herxheim zur Erfüllung der Aufgaben des kommunalen Bauhofs sowie der Auflösung der bisherigen Vereinbarung mit der Ortsgemeinde Herxheim zu. Die beiden Vertragsentwürfe können im Ratsinformationssystem unter www.vg-herxheim.de eingesehen werden.
Auftragsvergaben
Grundschule Herxheim
Planung und Beschaffung einer Hocheffizienzpumpe und Durchführung eines hydraulischen Abgleichs im Gesamtsystem
Der Verbandsgemeinderat Herxheim beauftragte einstimmig die Verwaltung sowohl Angebote für einen Fachplaner zur Planung als auch Angebote für den Einbau von Hocheffizienzpumpen im Heizkreislauf (Altbestand) der Grundschule einzuholen und nach einer entsprechenden Ausschreibung den Auftrag an die günstigste Firma zu vergeben. Die Hocheffizienzpumpen zeichnen sich durch einen um 90% geringeren Stromverbrauch aus und sind bereits in den neuen Heizkreisen „Anbau Nord“ und „Erweiterung der Mensa“ eingebaut. Die Kostenschätzung beträgt 30.000 Euro.
Wirtschaftsförderung in der Verbandsgemeinde Herxheim
Keine Einigung kam zustande, im Stellenplan 2023 eine neue Stelle für die Wirtschaftsförderung einzuplanen.
Verein Südliche Weinstraße Herxheim e.V.
Ebenfalls zur Vermeidung von Umsatzsteuer beschloss der Verbandsgemeinderat Herxheim einstimmig eine Organisationsveränderung im Bereich Tourismus. Die Verwaltung wurde beauftragt, mit dem Verein Südliche Weinstraße Herxheim e.V. und dem betroffenen Personal zu vereinbaren, dass das Personal ab 01.01.2023 direkt beim Verein angestellt werde und die Verbandsgemeinde Herxheim dem Verein den bisherigen Personalkostenanteil von 70% als Zuwendung leiste. Bisher erstattet der Verein 30% der Personalkosten an die Verbandsgemeinde.
Vorbereitung der Wahl Bürgermeister:in
Wahltermin, Ausschreibung, Dienstaufwandsentschädigung
Die Amtszeit von Bürgermeisterin Hedi Braun endet am 31.08.2023. Die Wahl hat frühestens 9 Monate und spätestens 3 Monate vor Freiwerden der Stelle zu erfolgen. Der Wahltag wird von der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde festgelegt. Bürgermeisterin Hedi Braun teilte mit, sich einer Wiederwahl zu stellen und übergab den Vorsitz an Ersten Beigeordneten Christian Sommer.
Der Verbandsgemeinderat Herxheim beschloss einstimmig, bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße die Festsetzung des Wahltages für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder des hauptamtlichen Bürgermeisters auf Sonntag, den 12. März 2023 zu beantragen. Eine evtl. Stichwahl soll am Sonntag, den 26. März 2023 stattfinden.
Der Verbandsgemeinderat Herxheim stimmte einstimmig dem vorgelegten Text für die Stellenausschreibung zu und beschloss die Stelle im Oktober 2022 mit einer Frist bis 23.12.2022 im
-Staatsanzeiger Rheinland-Pfalz,
-Mitteilungsblatt (Amtsblatt) der Verbandsgemeinde Herxheim,
-Tageszeitung „Die Rheinpfalz - Pfälzer Tageblatt“ (Kurzfassung) und
-Homepage der Verbandsgemeinde Herxheim
öffentlich auszuschreiben.
Der Verbandsgemeinderat Herxheim beschloss weiter, zur Abgeltung des mit dem Amt verbundenen persönlichen Aufwandes eine Dienstaufwandsentschädigung nach der entsprechenden Landesverordnung in Höhe von 196,85 Euro monatlich festzusetzen.
Der Verbandsgemeinderat Herxheim beschloss einstimmig, den Verein Tafel Herxheim e.V. auch im Jahr 2023 mit einem Zuschuss in Höhe von 12.000 Euro zu unterstützen. Die Mittel sind im Haushaltsplan 2023 zu veranschlagen. Die Bewilligung der Zuwendung erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der Genehmigung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023 durch die Aufsichtsbehörde. Der Verein hatte mitgeteilt, dass im Jahr ca. 120 t Lebensmittel der Vernichtung entzogen würden und durchschnittlich 93 Besucher pro Ausgabetag verteilt würden.
Den ausführlichen Text der gefassten Beschlüsse und zugehörigen Anlagen können Sie im Ratsinformationssystem der Verbandsgemeinde Herxheim unter
https://herxheim.more-rubin1.de abrufen. Navigieren Sie hierzu über Kalender zur Sitzung oder suchen Sie über Recherchen.