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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 40/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

des Beschlusses über die förmliche Festlegung des Stadtumbaugebiets „Ortszentrum“, Herxheim

1.

Die Ortsgemeinderat Herxheim hat am 24.09.2024 gemäß § 171b Abs. 1 S. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die förmliche Festlegung des Stadtumbaugebietes “Ortszentrum“ im räumlichen Umfang des beigefügten Lageplanes beschlossen. Das Stadtumbaugebiet wird wie folgt begrenzt: Die südliche Grenze bildet der Klingbach. Im Norden bilden die nördlichen Grundstücke an der Querhohlstraße und die Atalastraße die Grenze. Im Westen reicht das Gebiet bis zur Oberen Hauptstraße Nr. 127. Im Osten reicht das Gebiet bis zur Unteren Hauptstraße Nr. 63.

2.

Grundlage für die Festlegung des Stadtumbaugebietes ist gemäß § 171b Abs. 2 BauGB das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept “Lebendige Zentren – Aktive Stadt“ (ISEK), in dem die Ziele und Maßnahmen für das Stadtumbaugebiet dargestellt sind. Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept wurde ebenfalls am 24.09.2024 durch den Ortsgemeinderat Herxheim beschlossen.

3.

Im Stadtumbaugebiet “Ortszentrum“ sollen u. a. Städtebaufördermittel des Landes zur Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung und Aufwertung des öffentlichen Raumes, des Wohnumfeldes sowie Maßnahmen zur Stärkung innerstädtischer Bereiche eingesetzt werden. Handlungsziel ist die Stärkung des Ortszentrums als innerstädtischer Bereich mit Wohn-, Arbeits- und zentrumsergänzender Versorgungsfunktion und der Erhalt und die Erneuerung von Baustrukturen.

4.

Die förmliche Festlegung des Stadtumbaugebietes mit Lageplan sowie der Beschluss über das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Veröffentlichung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes “Lebendige Zentren - Aktive Stadt“ (ISEK) erfolgt auf der Internetseite

www.vg-herxheim.de/bekanntmachungen

Diese Bekanntmachung kann ebenfalls auf der vorgenannten Internetseite eingesehen bzw. heruntergeladen werden. Ebenso ist die Einsichtnahme in die veröffentlichten Unterlagen möglich. Die Einsichtnahme in die veröffentlichten Unterlagen kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim, Zimmer 3.01, während der üblichen Besuchszeiten (Montag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr) nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.

Herxheim, 26.09.2024
(Sven Koch)
Ortsbürgermeister