Der Ortsgemeinderat Herxheim hat in seiner Sitzung am 28.11.2024 beschlossen, den Bebauungsplan „Am weißen Kreuz“ zu ändern (3. Änderung). Die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Am weißen Kreuz“ erfolgt im beschleunigten Verfahren (§ 13a i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Der Änderungsbereich umfasst das Grundstück Plan-Nr. 6725/75 in der Gemeinde Herxheim.
Die Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplan-Entwurfes sowie die in den Planbereich einbezogenen Grundstücke sind in dem nachstehenden Lageplan durch eine breit gestrichelte Linie kenntlich gemacht. Die Gesamtgröße des Gebietes beträgt ca. 0,05 ha.
Der Ortsgemeinderat Herxheim hat in seiner Sitzung am 04.09.2025 dem Entwurf des Bebauungsplanes zugestimmt und die Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Veröffentlichung des Entwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Am weißen Kreuz“ der Ortsgemeinde Herxheim mit den Textlichen Festsetzungen und der Begründung erfolgt auf der Internetseite
www.vg-herxheim.de/bekanntmachungen
Die Veröffentlichung ist einsehbar in der Zeit
vom 06.10.2025 bis einschließlich 05.11.2025
Diese Bekanntmachung kann ebenfalls auf der vorgenannten Internetseite eingesehen bzw. heruntergeladen werden und ist mit den Unterlagen zusätzlich über das Zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (www.geoportal.rlp.de) zugänglich.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
| - | Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, |
| - | Stellungnahmen elektronisch per E-Mail (b.essert@herxheim.de) übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden können, |
| - | nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und |
| - | als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB) die Einsichtnahme in die veröffentlichten Unterlagen möglich ist. |
Die Abgabe von Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) und die Einsichtnahme in die veröffentlichten Unterlagen kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim, Zimmer 3.01, während der üblichen Besuchszeiten (Montag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr) nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.