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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 40/2025
Amtlicher Teil
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Ergebnisbekanntmachung

aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Rohrbach vom 18.09.2025

Gründung eines Forstzweckverbandes nach §30 LWaldG

Der Ortsgemeinderat Rohrbach begrüßt grundsätzlich die Initiative zur Gründung eines Forstzweckverbandes gemäß § 30 LWaldG in Zusammenarbeit mit den Gemeinden im Forstrevier „Herxheim-Queichwaldungen“ und beauftragt die Verwaltung, die dafür notwendigen Gespräche mit dem Forstamt Haardt zu führen und dem Ortsgemeinderat über den Fortgang zu berichten.

Wahl einer/eines ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten für die Ortsgemeinde Rohrbach

Der Ortsgemeinderat hat auf Antrag der Fraktion Bündnis für Rohrbach in seiner Sitzung vom 03.04.2025 beschlossen, eine ehrenamtliche Seniorenbeauftragte oder einen ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten für die Ortsgemeinde Rohrbach zu bestellen. Diese/r soll dem Geschäftsbereich des Ersten Beigeordneten zugeordnet werden. Es handelt sich hierbei um ein Ehrenamt im Sinne von § 18 Abs. 1 GemO.

Die Stelle wurde öffentlich ausgeschrieben. Nach Abschluss der Bewerbungsfrist am 15.06.2025 lagen zwei Bewerbungen vor. Die Bewerber sind Frau Erika auf dem Brinke und Herr Rüdiger Kühner. Beide Bewerber sind Ratsmitglieder.

1.

Der Ortsgemeinderat Rohrbach beschließt, für die Wahrnehmung der Tätigkeit der/des Seniorenbeauftragten eine Aufwandsentschädigung von 100 € monatlich festzusetzen.

2.

Die Beauftragung soll zum 01.10.2025 erfolgen und ist auf 5 Jahre befristet.

3.

Der Ortsgemeinderat Rohrbach beschließt, die Wahl in nicht offener (geheimer) Abstimmung durchzuführen.

Die Abstimmung des Ortsgemeinderates Rohrbach führt zu folgendem Ergebnis:

Erika auf dem Brinke:

6 Stimmen

Rüdiger Kühner:

9 Stimmen

Somit ist der Bewerber Rüdiger Kühner mit der Mehrheit der Stimmen zum ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten der Ortsgemeinde Rohrbach gewählt.

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht bei Wahlen (§ 36 Abs. 3, Nr. 1 GemO).

Die Bewerber waren zu den Abstimmungspunkten 1 und 2 befangen und haben daher nicht mit abgestimmt.

Beteiligung an den Kita-Betreuungskosten auswärtiger Kinder;

Hier: Zweckvereinbarung und öffentlich-rechtlicher Vertrag

Aufgrund des Platzbedarfs und dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern kam es in den vergangenen Jahren immer häufiger dazu, dass die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Herxheim Kinder aus den anderen Ortsgemeinden betreuten. Auch wurden Kinder aus Gemeinden außerhalb der Verbandsgemeinde betreut. Die aufnehmenden Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Herxheim tragen in diesem Rahmen Betreuungskosten für Kinder für die sie örtlich nicht zuständig sind.

Derzeit betreut die Ortgemeinde Rohrbach Kinder aus den Gemeinden Insheim, Herxheim und Billigheim-Ingenheim (in Summe ca. 4). Ein Kind aus Rohrbach besucht für die letzten 3 Monate seiner Kita-Zeit noch eine Einrichtung in Herxheim.

Aus diesem Grund wurde beim Gemeinde- und Städtebund eine Zweckvereinbarung (für die Ortsgemeinden der VGs) und ein öffentlich-rechtlicher Vertrag für die Beteiligung an den Kosten einer kommunalen Betreuungseinrichtung in Auftrag gegeben.

Der Ortsgemeinderat Rohrbach stimmt der Zweckvereinbarung zu und beschließt, dass bei der Aufnahme eines auswärtigen Kindes, welches außerhalb der Verbandsgemeinde wohnhaft ist, mit der abgebenden Gemeinde ein öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Kita-Kostenbeteiligung abzuschließen ist.

Übertragung von Haushaltsermächtigungen des Haushaltsjahres 2024 in das Haushaltsjahr 2025

Der Ortsgemeinderat Rohrbach stimmt der Übertragung von Haushaltsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2024 in das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 10.000,00 € im Ergebnis- und Finanzhaushalt nach § 17 Abs. 1 und 5 GemHVO zu und nimmt von der gesetzlichen Übertragung von Investitionsauszahlungsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2024 in das Haushaltsjahr 2025 nach § 17 Abs. 2 GemHVO über 60.000 € Kenntnis.

Öffentlicher Gehweg und Zufahrtsbereiche für das Bauvorhaben Große Ahlmühle 4b;

Beteiligung der OG Rohrbach

Der Ortsgemeinderat beschließt, die Kosten für die Erweiterung des südlichen Gehwegs in Höhe von 17.542,98 € (brutto) zu übernehmen.

Für alle 4 Zufahren soll gelten:

-

Ausführung in asphaltierter Bauweise;

-

die Gehwegbordsteine sind auf 2 cm abzusenken - dieser „Stich“ ist auch über die Fahrbahn zu ziehen (sofern StVO-konform);

-

an der Ausfahrt ist auf Kosten der Fa. X2E eine Haltelinie einzuzeichnen und zusätzlich ein Schild anzubringen, das auf evtl. Fußgänger hinweist.

Bauhof-Erweiterung;

Festlegung des Bedarfes und des Raumprogramms

sowie Einleitung des Vergabeverfahrens für die Planungsleistung

Der Ortsgemeinderat beschließt, ein Planungsbüro mit den Leistungsphasen 1 und 2 zu beauftragen, Vorschläge für die Erweiterung von Sanitärräumen und weiterer benötigter (Lager-) Flächen zu erarbeiten und diese dem Bauausschuss zur weiteren Abstimmung vorzulegen.