Vollzug des Kommunalwahlgesetzes Rheinland-Pfalz und der Kommunalwahlordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung
hier: Einberufung von Ersatzpersonen in den Ortsgemeinderat Insheim für die Wahlperiode 2019/24
Gemäß § 45 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz wurde
Martin Schlink
als nächster Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern aus der Wahlvorschlagsliste der Christlichen Demokratischen Union Deutschlands (CDU) als Ersatzperson für Frau Gerhard Paul einberufen.
Er hat das Mandat angenommen.
Hiermit erfolgt die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung.