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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 41/2023
Amtlicher Teil
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Hunde bitte anleinen!

Die Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim weist nochmals auf die örtliche Gefahrenabwehrverordnung in der Verbandsgemeinde Herxheim hin.

Danach dürfen Hunde auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslage nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslage sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern. Auf Kinderspielplätze und auf den Trimm-Dich-Pfad im Gemeindewald in Herxheim dürfen Hunde nicht mitgenommen werden.

Durch diese Vorschriften sollen die Bürgerinnen und Bürger wirksam vor Angriffen durch Hunde geschützt werden.

Durch Hunde verursachte Verunreinigungen der öffentlichen Straßen und öffentlichen Anlagen sind unverzüglich zu beseitigen.

Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Zuständig ist die Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Herr Walter (Zimmer 1.05, Tel. 07276/501-130 oder t.walter@herxheim.de).

Bei dieser Gelegenheit wollen wir die Hundehalter daran erinnern, dass Halten von Hunden steuerpflichtig ist. Die Hunde sind daher bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Bürgerbüro (Zimmer E.01 und E.02, Tel. 07276/501-101 oder -102) oder Frau Heim-Scherrer (Tel. 07276/501-203 oder s.heim-scherrer@herxheim.de) anzumelden und müssen die ausgehändigte Steuermarke tragen.