| • | dass die Wahl des Beirates für Migration und Integration des Landkreises Südliche Weinstraße insgesamt im Wege der Briefwahl stattfindet |
| • | über Zeit und Ort des Zusammentritts des Briefwahlvorstandes |
| • | die Zusendung der Briefwahlunterlagen an die Wahlberechtigten und |
| • | die Rücksendung des Wahlbriefes an den Wahlleiter oder den Briefwahlvorstand |
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 25.09.2024 bestimmt, dass die Wahl des Beirates für Migration und Integration des Landkreises Südliche Weinstraße insgesamt im Wege der Briefwahl stattfindet. Sie erhalten in der Zeit vom 7. Oktober bis 31. Oktober 2024 auf dem Postweg den Wahlschein, einen Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag, eine Erläuterung zur Durchführung der Briefwahl und einen an den Wahlleiter adressierten Wahlbriefumschlag.
Sollten Sie bis zum 31. Oktober 2024 Ihre Unterlagen nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt (wahlen@suedliche-weinstrasse.de, Tel.: 06341 940 147 und 06341 940 148). Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis spätestens am 8. November 2024, 13 Uhr, angefordert werden.
Der Wahlschein ist vom Wahlberechtigten zu unterschreiben, mit der Erklärung, dass er selbst gewählt hat. Sofern sich der Briefwähler einer Hilfsperson bedient hat, hat diese an Eides statt zu versichern, dass sie den Stimmzettel nach Maßgabe des Willens des Briefwählers ausgefüllt hat.
Der Wahlbrief ist an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Adresse so rechtzeitig zu übersenden, dass dieser spätestens am 10. November 2024 bis 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Wahlbehörde eingeht. Der Wahlbrief ist auch rechtzeitig eingegangen, wenn er am 10. November 2024 bis 18 Uhr im Briefkasten bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau in der Pfalz, eingeworfen wurde. Der Wahlbrief muss von der Wählerin oder dem Wähler nicht freigemacht werden.
Der Briefwahlvorstand tritt zur Feststellung des Briefwahlergebnisses am 11. November 2024 um 9 Uhr im Kreishaus (An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau i. d. Pfalz) in Raum 300 zusammen. Die Tätigkeit des Briefwahlvorstandes ist öffentlich. Jedermann hat ungehinderten Zutritt zum Sitzungsraum des Briefwahlvorstandes.