- Interkommunale Zusammenarbeit senkt Kosten -
Der Verbandsgemeinderat Herxheim hat folgende Beschlüsse gefasst:
Nachwahlen in Ausschüsse
Der Verbandsgemeinderat wählte einstimmig in offener Abstimmung,
| - | Dieter Kost (SPD) als stellvertretendes Mitglied in den Werksausschuss, |
| - | Florian Metz (CDU) als stellvertretendes Mitglied in den Rechnungsprüfungsausschuss und in den Bauausschuss. Sie sind Nachfolger von Herrn Thomas Merz (SPD), Frau Karin Roth (CDU). |
3. Änderung Flächennutzungsplan „Windenergie“, 1. Fortschreibung „Windenergie und Photovoltaik“
Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig, den Beschlussvorschlag über die im Rahmen der Veröffentlichung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sowie über die landesplanerische Stellungnahme. Aufgrund einer im August 2025 eingetretenen Rechtsänderung wird das Planungsbüro einen angepassten Entwurf vorlegen, der anschließend veröffentlicht wird.
8. Änderung des Flächennutzungsplans
Der Verbandsgemeinderat stimmte einstimmig dem Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplans zu und beschloss, die Zustimmung der Ortsgemeinden gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO einzuholen (Zustimmungsbeschluss). Gegenstand der 8. Änderung ist die westliche und nördliche Erweiterung des Industrie- und Gewerbegebietes West II in der Ortsgemeinde Herxheim sowie Wohnbauflächen „Im Kalkofen“ angrenzend an das geplante Neubaugebiet „Eisenbahnstraße, Im Kalkofen, Am Bahnhof“ in der Ortsgemeinde Herxheim.
9. Änderung Neuaufstellung Flächennutzungsplan
Der Verbandsgemeinderat beschloss mehrheitlich (17 Ja, 3 Nein, 2 Enthaltungen) sich dem ablehnenden Beschluss des Ortsgemeinderates Insheim anzuschließen und die Ausweisung der Grundstücke Plan-Nr. 5041 und 5042 als Gewerbliche Baufläche im Rahmen der 9. Änderung des Flächennutzungsplans nicht weiter zu verfolgen. Der Beschluss vom 13.12.2023 (Aufstellungsbeschluss zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans) wurde aufgehoben. Zuvor war der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf geheime Abstimmung mehrheitlich (7 Ja, 11 Nein, 4 Enthaltungen) abgelehnt worden. Der Ortsgemeinderat Insheim hatte am 23.06.2025 mehrheitlich beschlossen, die Ausweisung der Grundstücke Plan-Nr. 5041 und 5042 als Gewerbliche Baufläche im Rahmen der 9. Änderung des Flächennutzungsplans abzulehnen. Gemäß § 67 Abs. 2 Satz 5 GemO hätte der Verbandsgemeinderat die Ortsgemeinde Insheim nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder überstimmen können.
10, Änderung des Flächennutzungsplanes
Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig, vor dem Aufstellungsbeschluss zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes zunächst die Ortsgemeinden in das Verfahren einzubinden.
Pilotförderung „Interkommunale Zusammenarbeit“ - Katastrophenschutz
Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig, die interkommunale Zusammenarbeit im Bereich Katastrophenschutz zwischen den Verbandsgemeinden Herxheim, Jockgrim und Rülzheim zu vereinbaren. Die Zusammenarbeit soll dauerhaft, mindestens jedoch für fünf Jahre erfolgen. Die Verbandsgemeinde Herxheim fungiert als Antragstellerin und übernimmt die Projektkoordination. Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde ermächtigt, innerhalb von sechs Monaten nach Bewilligung der Zuwendung einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur inhaltlichen Regelung der Zusammenarbeit abzuschließen.
Die drei Verbandsgemeinden wollen eine entsprechende Resilienz bei längeren, ortsspezifischen Stromausfällen herstellen. Hierzu sollen zwei Notstromaggregate beschafft werden, zusätzlich sollen bei mehreren genannten Gebäuden, darunter aus dem Bereich der Verbandsgemeinde Herxheim die Verbandsgemeindeverwaltung und die Grundschule mit Turnhalle in Herxheim, Notstromeinspeisepunkte hergestellt werden.
Pilotförderung „Interkommunale Zusammenarbeit“ - Zentrales Fördermanagement
Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig, die interkommunale Zusammenarbeit zum Aufbau eines zentralen Fördermanagements mit den Verbandsgemeinden Bad Bergzabern, Edenkoben, Herxheim, Maikammer und Offenbach zu vereinbaren. Die Zusammenarbeit soll dauerhaft, mindestens jedoch für fünf Jahre erfolgen. Die Verbandsgemeinde Bad Bergzabern fungiert als Antragstellerin einschließlich Antrag zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn und übernimmt die Projektkoordination. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird ermächtigt, innerhalb von sechs Monaten nach Bewilligung der Zuwendung einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur inhaltlichen Regelung der Zusammenarbeit abzuschließen.
Die beteiligten Verbandsgemeinden wollen eine gemeinsame Organisationseinheit mit 2,5 Volläquivalenten schaffen. Durch die Spezialisierung der Mitarbeiter soll die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch Dritte verbessert werden.
Stellenplan 2026
Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig und als Vorgriff auf den Stellenplan 2026 eine Stelle in der Besoldungsgruppe A 14 LBesG im Produkt „Sonstige Zentrale Dienste“ für die mögliche Besetzung der Stelle als geschäftsführende Einrichtungsleitung des Altenzentrums St. Josef der Ortsgemeinde Herxheim mit einem Beamten oder einer Beamtin auszuweisen. Die Stelle wird nur benötigt, wenn im Rahmen des Auswahlverfahrens die Entscheidung für eine Beamtin oder einen Beamten fällt.