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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 41/2025
Amtlicher Teil
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Ergebnisbekanntmachung

aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Herxheim vom 02.10.2025

Feststellung des Jahresergebnisses 2022

Ortsbürgermeister Koch, Erster Beigeordneter Müller, Beigeordnete Eichenlaub Ortsvorsteher Dudenhöffer sowie der Beigeordnete der VG Henkenhaf haben aufgrund von Befangenheit den Sitzungstisch verlassen und sich in den Zuhörerbereich begeben.

Den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt führte Beigeordnete Roth.

  1. Der Ortsgemeinderat nimmt den Jahresabschluss 2022 der Ortsgemeinde Herxheim mit Anlagen zur Kenntnis und stellt das Jahresergebnis in der vorgelegten Form fest. Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird zugestimmt, soweit hierzu noch keine Einzelbeschlüsse gefasst wurden.
  2. Der Ortsgemeinderat beschließt, der ehem. Ortsbürgermeisterin, Hedi Braun, den Beigeordneten Maria Eichenlaub, Hans Müller und dem ehem. Beigeordneten Sven Koch sowie den Bürgermeistern und Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 2022 die Entlastung zu erteilen.

Chawwerusch-Theater

Investitionszuschuss für die Beschaffung von LED Scheinwerfern

Der Ortsgemeinderat Herxheim beschließt, dem Verein Chawwerusch Theater e.V. zur Finanzierung von vier LED-Scheinwerfern für den Theatersaal in Höhe von 6.883,98 € einen Zuschuss von 20 %, höchstens 1.376,80 €, zu gewähren.

Nachwahlen in Ausschüsse

In der Sitzung des Ortsgemeinderates Herxheim am 28.11.2024 wurde auf Vorschlag des Personalrates Herr Max Merkl zum stellvertretenden Beschäftigtenvertreter in den Werkausschuss der Ortsgemeinde Herxheim gewählt. Herr Merkl ist nicht mehr bei der Ortsgemeinde Herxheim beschäftigt, somit sind Nachwahlen erforderlich.

  1. Der Ortsgemeinderat Herxheim beschließt die offene Abstimmung gem. § 40 Abs. 5 GemO.
  2. Der Ortsgemeinderat wählt auf Vorschlag des Personalrates der Ortsgemeinde Herxheim Herrn Thorsten Bast als stellvertretenden Beschäftigtenvertreter in den Werkausschuss.

Anmerkung:

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gem. § 36 GemO.

Aus der nichtöffentlichen Sitzung:

Städtebauförderung "Lebendige Zentren - Aktive Stadt"

Die Eigentümer eines Gebäudes innerhalb des Gebiets der Städtebauförderung beabsichtigen ihr Gebäude umfassend instand zu setzen und zu modernisieren. Das Planungsbüro Stadtimpuls empfiehlt in seiner Stellungnahme einen pauschalierten Kostenerstattungsbetrag gemäß der Modernisierungsrichtlinie zu gewähren.

Der Ortsgemeinderat beschließt, die Instandsetzung und Modernisierung des Anwesens mit einem pauschalierten Kostenerstattungsbetrag in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten zu fördern. Ein entsprechender Modernisierungsvertrag ist abzuschließen.