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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 42/2022
Amtlicher Teil
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Sonderzahlungstermin für die wiederkehrende Beiträge für den Straßenausbau möglich

Auch im Jahr 2023 werden Vorausleistungen auf wiederkehrende Beiträge für den Straßenausbau in Herxheim, Insheim und Rohrbach erhoben. Der Beitragssatz bleibt für Herxheim und Rohrbach unverändert. Für Insheim ergibt sich eine Änderung, da ein neues Bauprogramm für die Jahre 2023 - 2025 beschlossen werden muss. Die Grundstückseigentümer erhalten Anfang Januar einen neuen Bescheid. Der Gesamtbeitrag wird auf folgende 4 Fälligkeitstermine aufgeteilt: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2023.

Wer die wiederkehrenden Beiträge in einer Summe zum Sonderfälligkeitstermin 01.07. bezahlen möchte, muss dies schriftlich beantragen.

Da diese Änderung bereits bei der Bescheiderstellung berücksichtigt werden muss, bitten wir den Antrag schnellstmöglich, spätestens aber bis zum 05.12.2022 zu stellen.

Bitte richten Sie den Antrag an die Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Fachbereich 2, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim oder per E-Mail an folgende Adresse: a.nau@herxheim.de und geben Sie hierbei die Buchungsnummer und die Anschrift Ihres Grundstückes/Wohnungseigentums an.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Herr Nau unter der Tel. Nr. 07276/501-211.