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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 43/2024
Amtlicher Teil
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Ergebnisbekanntmachung aus der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Ortsentwicklung

der Ortsgemeinde Herxheim (Bauausschuss) vom 17.10.2024

Verpflichtung von Ausschussmitgliedern

Der Ortsbürgermeister verpflichtet die anwesenden Ausschussmitglieder gem. § 30 Abs. 2 GemO per Handschlag und verliest den Verpflichtungstext.

Bauanträge und Bauvoranfragen;

Antrag zum Rückbau des Anwesens Käsgasse 4

Die Antragsteller beabsichtigen die Gebäude auf dem Grundstück Plan-Nr. 681, Käsgasse 4 abzubrechen und mit einem Einfamilienhaus neu zu bebauen. Der Neubau soll so geplant werden, dass er sich städtebaulich entsprechend der Erhaltungssatzung in die Umgebung einfügt. Das Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, aber innerhalb des Gebiets der Erhaltungssatzung „Ortskern Herxheim“ und des Erneuerungsgebietes “Lebendige Zentren – Aktive Stadt, Ortszentrum“ (ISEK). Zum Rückbau ist die Genehmigung der Ortsgemeinde erforderlich.

Der Bauausschuss beschließt mehrheitlich, zum Rückbau des Anwesens Käsgasse 4, Plan-Nr. 681 die Genehmigung zu erteilen. Die Genehmigung erfolgt unter der Bedingung, dass die aufgeführten Vorgaben für die Entwicklung des Grundstücks eingehalten werden.

Bauanträge und Bauvoranfragen;

Bauantrag zum Neubau eines Wohngebäudes mit 6 Wohneinheiten, Untere Hauptstraße 107

Die Antragsteller planen ein bestehendes Gebäude abzubrechen und den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten auf dem Grundstück Plan-Nr. 778/1, Untere Hauptstraße 107. Das Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und ist im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Herxheim als Mischbaufläche ausgewiesen. Es liegt im Bereich der Erhaltungssatzung „Ortskern Herxheim“.

Der Bauausschuss beschließt einstimmig, zum Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten auf dem Grundstück Plan-Nr. 778/1, Untere Hauptstraße 107 das Einvernehmen zu erteilen.