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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 43/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) des Beschlusses zur Aufhebung der 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Windenergieanlagen“, Herxheimweyher

Der Gemeinderat Herxheimweyher hat in seiner Sitzung am 01.10.2026 beschlossen, die am 17.07.2015 im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Herxheim öffentlich bekannt gemachte 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Windenergieanlagen“ aufzuheben. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Rand der Gemarkung Herxheimweyher und hat eine Größe von ca. 61 ha. Der Planbereich ist aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich.

Der Vorhabenträger beabsichtigt, die drei bestehenden Windenergieanlagen abzubauen und durch zwei neue Windenergieanlagen zu ersetzen (Repowering). Diesem Vorhaben steht der aktuelle Bebauungsplan entgegen. Aufgrund von verschiedenen gesetzlichen Änderungen ist ein Bebauungsplan für Windenergieanlagen zwischenzeitlich nicht mehr erforderlich. Insbesondere ist der Bau von Windenergieanlagen nach dem BauGB im Außenbereich privilegiert.

Herxheimweyher, 12.10.2026
In Vertretung:
Barbara Hauck
Erste Beigeordnete