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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 43/2026
Amtlicher Teil
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Entwurf der Haushaltssatzung 2027/2028

des Zweckverbandes Gruppenkläranlage Rülzheim/Herxheim

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplans 2027/2028 des Zweckverbandes Gruppenkläranlage Rülzheim/Herxheim wurde der Verbandsversammlung zugeleitet.

Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2027/2028 liegt gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 8 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 97 Absatz 1 der Gemeindeordnung mit dem Wirtschaftsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten in Zimmer 22 der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Außenstelle Mittlere Ortsstraße 106, 76761 Rülzheim, zur Einsichtnahme bereit.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinden Rülzheim und Herxheim haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Außenstelle Mittlere Ortsstraße 106, 76761 Rülzheim, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Wirtschaftsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die genannte Anschrift oder elektronisch an vg-werke@ruelzheim.de zu richten.

Rülzheim, 16.10.2026
Zweckverband Gruppenkläranlage Rülzheim/Herxheim
Schardt, Verbandsvorsteher