Die Verbandsgemeindekasse weist darauf hin, dass am 15. November 2022 eine Rate der Gewerbesteuer, Grundsteuer und der wiederkehrenden Beiträge fällig wird.
Falls Sie nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, bitten wir Sie, zur Vermeidung von unnötigen Mahn- und Beitreibungskosten, die Beiträge rechtzeitig an die Verbandsgemeindekasse zu überweisen. Bitte beachten Sie die Änderungsbescheide vom 25.05.2022 und passen Ihre Zahlung entsprechend an.