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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 44/2023
Amtlicher Teil
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Straßenreinigung

Wer muss das Herbstlaub in der VG Herxheim entsorgen?

Der Herbst ist da und die Blätter fallen. Um unsere Straßen (und unser Ortsbild) sauber zu halten, muss jeder – die Ortsgemeinde, aber auch die Grundstückseigentümer – seine Aufgaben erfüllen.

Die Zuständigkeit regelt die jeweilige Straßenreinigungssatzung in Herxheim, Herxheimweyher, Insheim und Rohrbach. Danach obliegt die Straßenreinigungspflicht den Eigentümern und Besitzern der angrenzenden Grundstücke. Mehrere Reinigungspflichtige sind gesamtschuldnerisch verantwortlich.

Als reinigungspflichtige Personen müssen Sie wöchentlich den Gehweg und die Parkbuchten kehren; für die Fahrbahn bis zu deren Mitte gilt dies soweit objektiv zumutbar, also nicht bei Hauptverkehrsstraßen mit 5000 – 6000 Kfz/24h und darüber. Gras und Unkraut sind umweltfreundlich zu entfernen, damit keine Schäden am Gehweg entstehen. Straßenrinnen und -abfluss müssen freigehalten werden, damit das Niederschlagswasser ungehindert abfließen kann. Bäume, Hecken oder andere Pflanzen, die über den Gehweg oder die Straße wachsen, müssen Sie regelmäßig zurückschneiden. Bitte achten Sie darauf, dass der Gehweg bis zu einer Höhe von 2,50 Meter und die Fahrbahn bis zu einer Höhe von 4,50 Meter frei passierbar sind.

Wie kann man Laub und Gartenabfälle vom eigenen Grundstück entsorgen?

Sie können kompostiert oder über die Biotonne entsorgt werden. Wenn in der Biotonne kein Platz mehr ist, können die Grundstückseigentümer bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim zusätzliche Grünabfallsäcke erwerben, die mit der Biotonne zur Abholung bereitgestellt werden. Ein Grünabfallsack mit einem Fassungsvermögen von 70 Litern kostet 1,70 Euro. Die Grünabfälle können auch kostenlos bei der Annahmestelle an der A 65, Ausfahrt Rohrbach, dienstags und donnerstags von 13-17 Uhr und samstags von 8-12:30 Uhr, abgeliefert werden, Mitte Dezember bis Mitte Januar geschlossen.

Wer haftet, wenn sich jemand vor Ihrem Haus verletzt?

Man kennt das vom Winterdienst. Wer die Straße vor seinem Haus nicht streut und von Schnee und Eis befreit, der haftet für die Folgen. Die Rechtslage ist eindeutig, auch was die Sommermonate betrifft. Wenn sich jemand verletzt, weil der Gehweg nicht ordentlich gereinigt wurde, dann haftet der angrenzende Gründstückseigentümer.

Aber auch ohne, dass sich jemand verletzt, kann es für den Grundstückseigentümer teuer werden. Die Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim überwacht die Einhaltung der Reinigungspflicht, sodass Grundstückseigentümer, die ihre Reinigungspflichten nicht erfüllen, mit einer Ordnungswidrigkeitsanzeige rechnen müssen. Auskünfte erteilt Thorsten Roth, Fachbereich 3: Ordnung und Soziales, Tel. 07276 501127, E-Mail: T.Roth@herxheim.de