Titel Logo
Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 44/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Illegale Müllentsorgung in öffentlichen Abfallbehältern

Aus aktuellem Anlass weist die Ortsgemeinde Insheim darauf hin, dass es verboten ist, Hausmüll in öffentlichen Abfallbehältern zu entsorgen.

Bringen Sie eine Mülltüte zu einem öffentlichen Abfallbehälter, liegt der Verdacht nahe, dass Sie Ihren Hausmüll entsorgen wollen, und das ist verboten. Werden Sie dabei erwischt, droht ein mitunter empfindliches Bußgeld.

Zum Hausmüll zählt sämtlicher Abfall, der in privaten Haushalten oder vergleichbaren Einrichtungen entsteht. Neben dem allgemeinen Restmüll betrifft dies auch Biomüll, Altpapier, Altglas, Sperrmüll, Elektronikschrott und Sondermüll.

Anfallender Restmüll muss in dafür vorgesehenen Mülltonnen zur Entsorgung bereitgestellt werden.

Werfen Sie Hausmüll in einen öffentlichen Abfalleimer, kann das als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. So sind grundsätzlich Bußgelder bis zu 1.000 Euro möglich.

Die Ortsgemeinde