Titel Logo
Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 44/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Ergebnisbekanntmachung

aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Herxheim vom 24.09.2024

Sponsoring, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen an die Ortsgemeinde Herxheim

Der Ortsgemeinderat Herxheim stimmt der Annahme der Zuwendung zur Förderung der Erziehung (Kita Wingertsberg) in einer Gesamthöhe von 443,46 EUR einstimmig zu.

Anordnung der Umlegung für das Neubaugebiet "Im Kalkofen"

Der Ortsgemeinderat Herxheim fasst folgende Beschlüsse einstimmig:

1.

Auf Grund des § 46 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung wird die Umlegung „Im Kalkofen“ angeordnet.

2.

Die Umlegungsbefugnis wird auf den Umlegungsausschuss der Gemeinde Herxheim übertragen.

Städtebauförderung Herxheim

Förderung Privater Maßnahmen

Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig zur Förderung der Modernisierung und Instandsetzung privater Gebäude im Sinne des § 177 BauGB im Rahmen der Städtebaufördermaßnahme „Lebendige Zentren / Aktive Stadt, Ortszentrum Herxheim“ den Erlass einer Modernisierungsrichtlinie.

Städtebauförderung

ISEK, KoFi, Stadtumbaugebiet

Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig das durch die ADD anerkannte Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen und das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) einschließlich der Kosten- und Finanzierungsübersicht (KoFi) und legt das bisherige Untersuchungsgebiet als Stadtumbaugebiet gemäß § 171b BauGB fest.

Städtebauförderung;

Auftragsvergabe Klimaschutzkonzept

Im Rahmen der Städtebauförderung soll in jedem Programmjahr mindestens eine öffentliche Klimaschutzmaßnahme geplant und durchgeführt werden. Hierfür ist die Erarbeitung eines umfassenden Klimaschutzkonzepts mit Klimaschutzmaßnahmen für das gesamte Programmgebiet, vordergründig im öffentlichen Raum, erforderlich. Das Büro Stadtimpuls aus Landau hat hierfür bereits den Entwurf eines Leistungsverzeichnisses vorbereitet. Voraussichtlich belaufen sich die Kosten für die Konzepterstellung auf 50.000 €.

Die Verwaltung wird einstimmig beauftragt auf Basis des Leistungsverzeichnisses, die Erarbeitung eines Klimaschutzkonzepts öffentlich auszuschreiben und den Auftrag an den wirtschaftlich günstigsten Anbieter zu vergeben.

Vergabe von Aufträgen für die Errichtung von PV-Anlagen auf gemeindeeigenen Liegenschaften

Die Verwaltung wird einstimmig beauftragt entsprechende Angebote für die Errichtung von PV-Anlagen auf den drei genannten gemeindeeigenen Liegenschaften und die durch KIPKI geförderten Anlagen mit Speichern an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben. Für die Mehrzweckhalle in Hayna wird im Rahmen der Angebotseinholung geprüft, inwieweit die Installation eines Batteriespeichers wirtschaftlich sinnvoll erscheint.

Bauanträge und Bauvoranfragen

Bauantrag zum Neubau/Wiederaufbau einer Produktionshalle nach Brand, Waldstraße 22, Hayna

Der Ortsgemeinderat beschließt mehrheitlich, das Einvernehmen zum Neubau/Wiederaufbau einer Produktionshalle nach Brand auf dem Grundstück Plan-Nr. 1144/11, Waldstraße 22, Hayna zu erteilen.

Wahl der Ausschussmitglieder

Die eingereichten Personenbenennungen für die Bildung der Ausschüsse wird als gemeinsamer Wahlvorschlag erklärt und einstimmig beschlossen. Gemäß § 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO ruht das Stimmrecht des Vorsitzenden bei Wahlen.

Mitgliedschaften der Gemeinde

Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden und die damit verbundenen Ausgaben sind in der Regel keine Pflicht. Zwischen Aufwand und Nutzen ist abzuwägen. Veränderungen/Kündigungen sind jeweils zum nächstmöglichen Zeitpunkt möglich. 2023 betrugen die Mitgliedsbeiträge insgesamt 11.041,48 €. Hauptkostenfaktor ist die Mitgliedschaft im Verein Südliche Weinstraße e. V. in Höhe von 8.235,75 €. Der Beitrag ist abhängig von der Einwohnerzahl und wird jährlich (i.d.R. im Oktober) vom Verein Südliche Weinstraße in Landau ermittelt und angefordert. Der Ortsgemeinderat begrüßt einstimmig die bestehenden Mitgliedschaften. Änderungen/Kündigungen werden nicht beschlossen.