Der Verbandsgemeinderat Herxheim hat in seiner Sitzung am 03.03.2026 beschlossen, den Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Herxheim zu ändern (2. Teilfortschreibung der 3. Änderung).
Die 2. Teilfortschreibung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes beinhaltet die grundsätzliche Festsetzung der in der 1. Teilfortschreibung ausgewiesenen Windenergieflächen als Beschleunigungsgebiete mit Minderungsmaßnahmen.
Die Änderungsbereiche sind in dem nachstehenden Lageplan mit gestrichelten Umrandungen kenntlich gemacht.
Der Vorentwurf der 2. Teilfortschreibung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Herxheim mit der Begründung und dem Umweltbericht können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Rathaus, Zimmer 3.01, während der üblichen Besuchszeiten (montags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, dienstags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Es wird hiermit Gelegenheit gegeben, sich bis zum 20.11.2026 zu den Planungen zu äußern bzw. diese zu erörtern. Für die Einsichtnahme in die Unterlagen wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung (Tel.: 07276/501-0) gebeten. Auf die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen auf elektronischem Wege wird ausdrücklich hingewiesen.
Die Unterlagen können auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Herxheim unter dem Link www.vg-herxheim.de/bekanntmachungen eingesehen bzw. heruntergeladen werden.