In der Gemarkung Herxheim wurde beobachtet, dass freilaufende Hunde Wild gehetzt haben.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim weist darauf hin, dass das Hetzen von Wild eine Ordnungswidrigkeit darstellen kann. Verantwortlich ist grundsätzlich die Hundehalterin oder der Hundehalter.
Darüber hinaus kann ein Hund, der Wild hetzt, nach dem Landesgesetz über gefährliche Hunde als gefährlicher Hund eingestuft werden. Für die weitere Haltung eines solchen Hundes ist in der Regel eine Erlaubnis der zuständigen Behörde erforderlich. Voraussetzung hierfür sind unter anderem der Nachweis der erforderlichen Sachkunde sowie eine ausreichende Haftpflichtversicherung.
Um solche Rechtsfolgen zu vermeiden, wird allen Hundehalterinnen und Hundehaltern empfohlen, ihre Hunde auch außerhalb der bebauten Ortslage anzuleinen.