Die Ortsgemeinde Herxheim hat einen kommunalen Bauplatz in der Danziger Straße 10, Fl.-Nr. 6725/75, im Reinen Wohngebiet (WR) zu vergeben. Der Bauplatz verfügt über eine Größe von ca. 536 m² und ist als Bauland erschlossen.
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 30.04.2026 beschlossen, die Vergabe des kommunalen Bauplatzes im Wege des Höchstgebotsverfahrens durchzuführen, wobei das Mindestgebot dem Bodenrichtwert in Höhe von 420,00 €/m² entspricht (= Kaufpreis). Das Gebot muss in Euro pro Quadratmeter angegeben werden und der Betrag ist auf volle Euro zu runden. Bei mehreren gleichlautenden Höchstgeboten entscheidet das Los.
Im Kaufpreis sind sämtliche Erschließungsbeiträge enthalten. Nicht im Kaufpreis enthalten sind die Kosten der Herstellung der Hausanschlüsse vom öffentlichen Versorgungsnetz bzw. vom Anschlusspunkt an der Grundstücksgrenze bis zum späteren Gebäude, insbesondere für Strom, Wasser, Abwasser und Telekommunikation. Diese Kosten trägt der Käufer.
Eine gesonderte Baufreigabe durch die Ortsgemeinde ist nicht erforderlich. Die Bebauung des Grundstücks kann im Rahmen der geltenden bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften sowie unter Beachtung der erforderlichen Genehmigungen unmittelbar erfolgen. Die Regelungen bezüglich der Bebaubarkeit des kommunalen Baugrundstückes entnehmen Sie bitte dem Bebauungsplan „Am weißen Kreuz, 3. Änderung“. Der gültige Bebauungsplan kann auf der Homepage der Verbandsgemeinde Herxheim (www.vg-herxheim.de/baugebiete) eingesehen werden.
Da es sich bei dem Grundstück nicht um ein Neubaugebiet handelt, werden Bauinteressenten, die im Vorfeld der Ausschreibung über die Homepage der Verbandsgemeinde eine allgemeine Bauplatzbewerbung für die Ortsgemeinde Herxheim abgegeben haben, nicht gesondert angeschrieben. Die allgemeine Bauplatzbewerbung stellt kein verbindliches Gebot für den Bauplatz dar und begründet auch keinen Anspruch auf Berücksichtigung im Vergabeverfahren.
Die Bewerbungen können ausschließlich online über die Homepage der Verbandsgemeinde Herxheim (www.vg-herxheim.de/baugebiete) eingereicht werden. Die Frist zur Abgabe von Geboten beginnt am 01.11.2026 und endet mit Ablauf des 15.12.2026.