| Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum | 67435 Neustadt a. d. Wstr., 27.10.2026 |
| (DLR) Rheinpfalz | Breitenweg 71 |
| Abteilung Landentwicklung, Ländliche Bodenordnung | Telefon: 06321/671-0 Telefax: 06321/671-1250 |
| Flurbereinigung Nußdorf VIII | Internet: www.dlr.rlp.de |
| Aktenzeichen: 41264-HA5.1. |
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Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Satz 2 Flurbereinigungsgesetz
Im Flurbereinigungsverfahren Nußdorf VIII, kreisfreie Stadt Landau in der Pfalz liegen die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung am
Montag, dem 30.11.2026 in der Zeit von 09:00 bis 11:30 Uhr und
von 13:30 bis 15:30 Uhr
im Dorfgemeinschaftssaal des Feuerwehrhauses, Kirchstraße 18
in 76829 Landau - Nußdorf
zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.
Zu der vorstehend angegebenen Zeit werden Bedienstete des DLR Rheinpfalz zur Aufklärung und Erläuterung anwesend sein.
Der Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Satz 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), in der jeweils geltenden Fassung wird festgesetzt auf
Dienstag, den 01.12.2026, um 09:00 Uhr,
Dorfgemeinschaftssaal des Feuerwehrhauses, Kirchstraße 18
in 76829 Landau - Nußdorf,
zu dem die Beteiligten hiermit geladen werden. In diesem Termin werden die Ergebnisse der Wertermittlung im Einzelnen erläutert.
Jedem Beteiligten wird außerdem ein Auszug aus dem Nachweis des Alten Bestandes zugestellt, der seine zum Flurbereinigungsverfahren Nußdorf VIII zugezogenen Grundstücke mit Wertermittlungsergebnissen enthält.
Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung können von den Beteiligten in diesem Anhörungs- und Erläuterungstermin oder in Textform bis zum 15.12.2026 erhoben werden. Nach Behebung begründeter Einwendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung als verbindlich festgestellt.
Die Beteiligten werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse der Wertermittlung die verbindliche Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches, der Land- und Geldabfindung und der Geld- und Sachbeiträge bilden, nachdem die Feststellung der Wertermittlung unanfechtbar geworden ist. Es ist daher Sache der Beteiligten, nicht nur die Richtigkeit der Wertermittlung ihrer eigenen Grundstücke, sondern die Ergebnisse der Wertermittlung des gesamten Verfahrensgebietes nachzuprüfen, da jeder Teilnehmer damit rechnen muss, dass ihm Grundstücke in einer Lage zugeteilt werden, in der er keinen Vorbesitz hat.
Zu diesem Zweck sind die Beteiligten berechtigt, die Wertermittlungsunterlagen des gesamten Verfahrensgebietes einzusehen.
Lässt ein Beteiligter sich durch einen Bevollmächtigten vertreten, so muss dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum eine ordnungsgemäße Vollmacht vorgelegt werden. Die Unterschrift des Vollmachtgebers muss von einer dienstsiegelführenden Stelle (z.B. Verbandsgemeindeverwaltung oder Ortsbürgermeister) beglaubigt sein. Vollmachtsvordrucke können beim DLR Rheinpfalz, Abteilung Landentwicklung, Ländliche Bodenordnung, Postanschrift Breitenweg 71, 67435 Neustadt a. d. Wstr. angefordert werden.
Vollmachtsvordrucke stehen online unter https://www.landentwicklung.rlp.de/Landentwicklung/V41264
am Ende unter 10. zum Ausdrucken bereit.
Weitere Informationen zum Flurbereinigungsverfahren sind im Internet unter
www.landentwicklung.rlp.de/Landentwicklung/Verfahren/Alle/V41264
zu finden.
Ansprechpartner für das Verfahren sind:
| Projektleiterin | Claudia Merkel | Tel.: 06321/671-1101 |
| Sachgebietsleiter Planung und Vermessung | Tobias Mensinger | Tel.: 06321/671-1166 |
| Sachgebietsleiterin Verwaltung | Bianka Litzel | Tel.: 06321/671-1107 |