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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 44/2026
Amtlicher Teil
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Flurbereinigung Nußdorf VIII

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum

67435 Neustadt a. d. Wstr., 27.10.2026

(DLR) Rheinpfalz

Breitenweg 71

Abteilung Landentwicklung, Ländliche Bodenordnung

Telefon: 06321/671-0

Telefax: 06321/671-1250

Flurbereinigung Nußdorf VIII

Internet: www.dlr.rlp.de

Aktenzeichen: 41264-HA5.1.

Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Satz 2 Flurbereinigungsgesetz

Im Flurbereinigungsverfahren Nußdorf VIII, kreisfreie Stadt Landau in der Pfalz liegen die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung am

Montag, dem 30.11.2026

in der Zeit von 09:00 bis 11:30 Uhr

und von 13:30 bis 15:30 Uhr

im Dorfgemeinschaftssaal des Feuerwehrhauses, Kirchstraße 18

in 76829 Landau - Nußdorf

zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

Zu der vorstehend angegebenen Zeit werden Bedienstete des DLR Rheinpfalz zur Aufklärung und Erläuterung anwesend sein.

Der Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Satz 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), in der jeweils geltenden Fassung wird festgesetzt auf

Dienstag, den 01.12.2026, um 09:00 Uhr,

Dorfgemeinschaftssaal des Feuerwehrhauses, Kirchstraße 18

in 76829 Landau – Nußdorf,

zu dem die Beteiligten hiermit geladen werden. In diesem Termin werden die Ergebnisse der Wertermittlung im Einzelnen erläutert.

Jedem Beteiligten wird außerdem ein Auszug aus dem Nachweis des Alten Bestandes zugestellt, der seine zum Flurbereinigungsverfahren Nußdorf VIII zugezogenen Grundstücke mit Wertermittlungsergebnissen enthält.

Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung können von den Beteiligten in diesem Anhörungs- und Erläuterungstermin oder in Textform bis zum 15.12.2026 erhoben werden. Nach Behebung begründeter Einwendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung als verbindlich festgestellt.

Die Beteiligten werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse der Wertermittlung die verbindliche Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches, der Land- und Geldabfindung und der Geld- und Sachbeiträge bilden, nachdem die Feststellung der Wertermittlung unanfechtbar geworden ist. Es ist daher Sache der Beteiligten, nicht nur die Richtigkeit der Wertermittlung ihrer eigenen Grundstücke, sondern die Ergebnisse der Wertermittlung des gesamten Verfahrensgebietes nachzuprüfen, da jeder Teilnehmer damit rechnen muss, dass ihm Grundstücke in einer Lage zugeteilt werden, in der er keinen Vorbesitz hat.

Zu diesem Zweck sind die Beteiligten berechtigt, die Wertermittlungsunterlagen des gesamten Verfahrensgebietes einzusehen.

Lässt ein Beteiligter sich durch einen Bevollmächtigten vertreten, so muss dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum eine ordnungsgemäße Vollmacht vorgelegt werden. Die Unterschrift des Vollmachtgebers muss von einer dienstsiegelführenden Stelle (z.B. Verbandsgemeindeverwaltung oder Ortsbürgermeister) beglaubigt sein. Vollmachtsvordrucke können beim DLR Rheinpfalz, Abteilung Landentwicklung, Ländliche Bodenordnung, Postanschrift Breitenweg 71, 67435 Neustadt a. d. Wstr. angefordert werden.

Vollmachtsvordrucke stehen online unter https://www.landentwicklung.rlp.de/Landentwicklung/V41264 am Ende unter 10. zum Ausdrucken bereit.

Im Auftrag
gez. Knut Bauer
(Abteilungsleiter)

Weitere Informationen zum Flurbereinigungsverfahren sind im Internet unter www.landentwicklung.rlp.de/Landentwicklung/Verfahren/Alle/V41264 zu finden.

Ansprechpartner für das Verfahren sind:

Projektleiterin

Claudia Merkel

Tel.: 06321/671-1101

Sachgebietsleiter Planung und Vermessung

Tobias Mensinger

Tel.: 06321/671-1166

Sachgebietsleiterin Verwaltung

Bianka Litzel

Tel.: 06321/671-1107