| Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum | 67433 Neustadt a.d.W., 03.11.2023 |
| DLR Rheinpfalz | Konrad-Adenauer-Str. 35 |
| Abteilung Landentwicklung, Ländliche Bodenordnung | Telefon: 06321/671-0 |
| Flurbereinigung Nußdorf VII West | Telefax: 06321/671-1250 |
| Aktenzeichen: 41436-HA5.1. | E-Mail: landentwicklung-rheinpfalz@dlr.rlp.de |
| Internet: www.dlr.rlp.de |
Flurbereinigung Nußdorf VII West
Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Satz 2 Flurbereinigungsgesetz
Hinweis: Eine Pflicht zur Teilnahme an u.a. Terminen besteht nicht.
Im Flurbereinigungsverfahren Nußdorf VII West, kreisfreie Stadt Landau liegen die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung am
Mittwoch, dem 29.11.2023
in der Zeit von 09.00 bis 11.00 und von 14.00 bis 16.00 Uhr
im Dorfgemeinschaftssaal des Feuerwehrhauses, Kirchstraße 18
in 76829 Landau - Nußdorf
zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.
Zu der vorstehend angegebenen Zeit werden Bedienstete des DLR Rheinpfalz zur Erläuterung anwesend sein.
Der Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Satz 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) wird festgesetzt auf
Donnerstag, den 30.11.2023, um 09.00 Uhr,
Dorfgemeinschaftssaal des Feuerwehrhauses, Kirchstraße 18
in 76829 Landau – Nußdorf,
zu dem die Beteiligten hiermit geladen werden. In diesem Termin werden die Ergebnisse der Wertermittlung im Einzelnen erläutert.
Jedem Beteiligten wird außerdem ein Auszug aus dem Nachweis des Alten Bestandes zugestellt, der seine zum Flurbereinigungsverfahren Nußdorf VII West zugezogenen Grundstücke mit Wertermittlungsergebnissen enthält.
Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung können von den Beteiligten in diesem Anhörungs- und Erläuterungstermin oder schriftlich bis zum 15.12.2023 erhoben werden. Nach Behebung begründeter Einwendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung als verbindlich festgestellt.
Die Beteiligten werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse der Wertermittlung die verbindliche Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches, der Land- und Geldabfindung und der Geld- und Sachbeiträge bilden, nachdem die Feststellung der Wertermittlung unanfechtbar geworden ist.
Es ist daher Sache der Beteiligten, nicht nur die Richtigkeit der Wertermittlung ihrer eigenen Grundstücke, sondern die Ergebnisse der Wertermittlung des gesamten Verfahrensgebietes nachzuprüfen, da jeder Teilnehmer damit rechnen muss, dass ihm Grundstücke in einer Lage zugeteilt werden, in der er keinen Vorbesitz hat. Zu diesem Zweck sind die Beteiligten berechtigt, die Wertermittlungsunterlagen des gesamten Verfahrensgebietes einzusehen.
Lässt ein Beteiligter sich durch einen Bevollmächtigten vertreten, so muss dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum eine ordnungsgemäße Vollmacht vorgelegt werden. Die Unterschrift des Vollmachtgebers muss von einer dienstsiegelführenden Stelle (z.B. Verbandsgemeindeverwaltung oder Ortsbürgermeister) beglaubigt sein. Vollmachtsvordrucke können beim DLR Rheinpfalz, Konrad-Adenauer-Str. 35, 67433 Neustadt a.d.W. angefordert werden.
Vollmachtsvordrucke stehen zudem online unter www.landentwicklung.rlp.de/Landentwicklung/Verfahren/41436 (am Ende unter 10). zum Ausdrucken bereit.