Festlegung der Strompreise 2025
Die Kostenentwicklung bei den Strombeschaffungskosten sind neben der Veränderung der Netznutzungsentgelte und staatlichen Umlagen, preisbestimmende Faktoren. Die vorgelagerten Netzkosten steigen für die Gemeindewerke Herxheim um rd. 17 %. Die Strombeschaffungskosten werden für 2025 auf niedrigerem Niveau als in 2024 erwartet. Risiken bestehen im Hinblick auf konjunkturelle Entwicklungen und deutlichen Zubau von Eigenerzeugungsanlagen bei den Mengen und Beschaffungskosten in 2025. Die Differenz der durchschnittlichen Kostenveränderungen 2025 gegenüber dem Preisstand 01.01.2024 beträgt 0,392 ct/kWh.
Im Jahr 2025 wird der Dynamischer Stromtarif eingeführt. Stromlieferanten sind ab 2025 verpflichtet einen sog. dynamischen Tarif anzubieten. Voraussetzung hierfür ist, dass beim Endkunden ein intelligentes Messsystem mit ¼ Messwerterfassung eingebaut ist. Hierbei ist der Energiepreis nicht fest vereinbart, sondern nach den Marktpreisen und dem Verbrauch zu bilden. Die Preisgestaltung wird hierbei der Energiepreis lt. aktuellem Marktpreisen + Vertriebskosten + Netzentgelt und Umlagen sein. Der Grundpreis wird aufgrund zusätzlicher Kosten höher liegen als bei Standardprodukten. In der Sitzung des Werksausschusses am 29.10.2024 wurden die KalkuIationsgrundlagen sowie das Mengengerüst und die Empfehlung zur Strompreisanpassung detailliert vorgestellt.
Der Ortsgemeinderat Herxheim stimmt zu, die Strompreise anzupassen und einen dynamischen Tarif der gesetzlichen Vorgaben als weiteren Sondervertrag einzuführen.
Betriebsführung der Gemeindewerke Herxheim durch die VG Werke Herxheim (Anpassung der Vertragsregelung)
Die Betriebsführung der Gemeindewerke Herxheim wurde 2008 an die Verbandsgemeindewerke Herxheim durch Gremienbeschluss des Ortsgemeinderates übertragen und ein entsprechender Betriebsführungsvertrag abgeschlossen. Im Bereich der Gemeindewerke Herxheim und Verbandsgemeindewerke Herxheim wurde zum 01.01.2024 der Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TVV) eingeführt. Die Gemeindewerke Herxheim haben seit 2011 die kaufmännische Betriebsführung für die Gemeindewerke Rheinzabern übernommen. Diese Dienstleistung beziehen die Gemeindewerke Herxheim ebenfalls von den VG Werken Herxheim. Der Personalschlüssel wurde aufgrund der aktuellen Aufgabenzuschnitte in der Verwaltung, orientiert an den tatsächlichen Tätigkeiten neu ermittelt. Danach ergibt sich für die Gemeindewerke Herxheim, incl. der Betriebsführung für die Gemeindewerke Rheinzabern ein Personalbedarf von 4,6 Stellenanteilen. Aufgrund der veränderten Aufgaben und der Einführung des TVV sollen die vertraglichen Regelungen zur Kostenerstattung / Betriebsführungspauschalen in § 6 des Vertrages sowie die Anlage 2 angepasst werden. Der Ortsgemeinderat stimmt einstimmig dem, Änderungsvertrag zum Betriebsführungsvertrag zu.
Betriebsführung für die Gemeindewerke Rheinzabern (Anpassung der Vertragsregelung OG Rheinzabern / Ortsgemeinde Herxheim)
Die Betriebsführung der Gemeindewerke Rheinzabern wurde 2011 an die Gemeindewerke Herxheim durch Gremienbeschluss des Ortsgemeinderates Rheinzabern übertragen und ein entsprechender Betriebsführungsvertrag abgeschlossen. Im Bereich der Gemeindewerke Herxheim wurde zum 01.01.2024 der Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TVV) eingeführt. Der Personalschlüssel für die Betriebsführungstätigkeiten wurde aufgrund der aktuellen Aufgabenzuschnitte in der Verwaltung, orientiert an den tatsächlichen Tätigkeiten neu ermittelt. Danach ergibt sich für die Gemeindewerke Rheinzabern ein Personalbedarf von 1,5 Stellenanteilen. Aufgrund der veränderten Aufgaben und der Einführung des TVV sollen die vertraglichen Regelungen zur Kostenerstattung / Betriebsführungspauschalen in dem Vertrag der Betriebsführung angepasst werden. Der Ortsgemeinderat Herxheim stimmt einstimmig dem Änderungsvertrag zum Betriebsführungsvertrag zwischen der Ortsgemeinde Rheinzabern und der Ortsgemeinde Herxheim zu.
Erweiterung der Kita Am Wingertsberg; Erweiterungsentwurf
Der Ortsgemeinderat Herxheim hat in einer Sitzung im März 2024 beschlossen, die Kita Am Wingertsberg um 2 weitere Gruppen, bzw. 50 Plätze zu erweitern. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Vergabeverfahren für die Planungsleistungen vorzunehmen. Das beauftrage Architekturbüro Werkgemeinschaft Landau hat im Vorfeld verschiedene Vorentwurfsvarianten ausgearbeitet, wofür der Bauausschuss Variante 1.4 favorisierte. Durch diese Variante wird das Raumproramm modifiziert, Lagerräum-/Flächen reduziert und die Anzahl an Neben-/Funktionsräumen verringert, um eine überdachte Freifläche zu ermöglichen. Der Beschluss des Ortsgemeinderats Herxheim erfolgt unter Vorbehalt der Empfehlungen des Kreis- und Jugendamts. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob der Freisitz in die südöstliche Ecke verlegt werden kann. Der Erweiterung der Kita wurde seitens des Ortsgemeinderates einstimmig zugestimmt.
Breitbandausbau im Landkreis Südliche Weinstraße nach dem "Graue-Flecken-Programm" (Gigabit-Versorgung) Aufgabenübertragung Ortsgemeinde auf Verbandsgemeinde
In der Projektphase 3 der „Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken““ soll mit schnellem Internet (FTTB/FTTH-Glasfaser) versorgt werden. Ziel ist die Entwicklung und Herstellung einer im gesamten Landkreis strukturell einheitlichen und leistungsfähigen Gigabitversorgung mit einem Erschließungsgrad von 100% der unterversorgten Teilnehmer mit einer Zielbandbreit von 1 Gbit/s symmetrisch. Durch das Land bzw. der Kommunalaufsicht wurde empfohlen, dass in den Ortsgemeinden, in denen bereits Übertragungen nach § 12 KomZG beschlossen wurden, diese Beschlüsse nochmals mit der geänderten Rechtsgrundlage zu wiederholen. In Zusammenarbeit mit dem Gigabit-Kompetenzzentrum beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung wurden deren Vorgaben entsprechende Mustervereinbarungen zur Übertragung der Aufgabe „Breitband“ mit Zustimmung der Ortsgemeinden auf die Verbandsgemeinden erstellt. Die Ortsgemeinde hat das Recht, die Aufgabenübertragung bis zum Beginn der öffentlichen Ausschreibung zu kündigen. Eine Kündigung ist jedoch ausgeschlossen, da eine ordentliche Kündigung der bisherigen Zweckvereinbarungen bis zur Zuschlagserteilung vorgesehen war. Bereits in einer Sitzung im Juli 2022 hat der Ortsgemeinderat dem Abschluss eine Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgaben des Gigabitausbaus auf die Verbandgemeinde zugestimmt. Einstimmig stimmt der Ortsgemeinderat Herxheim dem Abschluss eines Öffentlich-Rechtlichen Vertrages für die Übertragung des Gigabitausbaues auf die Verbandsgemeinde Herxheim zu.
Bebauungsplan "Hauptstraße - Neufassung"
Bereits im Jahr 2023 hat der Ortsgemeinderat der Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Hauptstraße“ und der Ausschreibung beschlossen. Der Planungsauftrag wurde an das Planungsbüro Piske vergeben. Der Ortsgemeinderat Herxheim hat in einer Sitzung im Februar 2024 beschlossen, den Bauungsplan „Hauptstraße“ neu aufzustellen. Als Grundlage für die weitere Planung hat der Ortsgemeinderat künftigen Regelungsinhalten zugestimmt. Aufgrund der Grundlagen hat das Planungsbüro Piske einen Vorentwurf des Bebauungsplanes vorgelegt. Der Ortsgemeinderat stimmt dem Vorentwurf des Bebauungsplanes zu und beschließt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Die Verwaltung wird gebeten, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zeitgleich mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Satzung über Stellplätze und Kinderspielplätze
Bereits im September 2019 hatte der Ortsgemeinderat über die Satzung der Festlegung der Zahl der notwendigen Stellplätze und die Höhe der Kostenbeteiligung zur Ablösung der Verpflichtung zur Anlegung privater Kinderspielplätze beschlossen. Die erforderliche Stellplatzzahl für Mehrfamilienhäuser wurde auf 2 Stellplätze/Wohneinheit festgelegt. Aufgrund der mehrfachen Anträge zur Reduzierung der Stellplätze für Kleinwohnungen schlägt die Verwaltung vor, dass bei Wohnungen mit einer Größe bis 40 m² 1 Stellplatz zur Verfügung steht und bei Wohnungen über 40 m² nun 2 Stellplätze. Bei Wohnungen bis 60 m² für Personen über 60 Jahre, Behinderten oder Alleinstehenden ist 1 Stellplatz vorgesehen, sowie bei Gebäuden mit ausschließlich Altenwohnungen oder mit Betreuungsangebot.
Aufgrund erheblicher Kostensteigerungen für die Herstellung von Stellplätzen und Kinderspielplätzen wurden die Ablösebeträge neu berechnet. Der Geldbetrag darf 60 % der durchschnittlichen Herstellungskosten der Parkeinrichtungen einschließlich der Kosten des Grunderwerbs nicht übersteigen. Die Herstellkosten je Stellplatz aller Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Herxheim im Vergleich von 2019 (1.746,95 €) zum 2024 (4.000 €) um 2.235,05 € erhöht. Für die Berechnung wurden ausschließlich die Bodenrichtwerte für Wohn- und Mischgebiete herangezogen.
Gleiches gilt für die Kostenbeteiligung an öffentlichen Kinderspielplätzen. Seitens der Verwaltung wurde die Kostenbeteiligung anhand von Herstellungskosten und Unterhaltungskosten (für 10 Jahre) sowie der aktuellen Bodenrichtwerte berechnet. So haben sich die Herstellungskosten für einen fiktiv zugrunde gelegten Kleinkindspielplatz von 220 m² von 23.000 € (Grundlagejahr 2013) auf aktuell € 44.550 erhöht. Für die Ortsgemeinde Herxheim und Ortsteil Hayna ergeben sich folgende Kostenbeteiligungen:
| 2019 je WE | 2024 bis 10 WE | 2024 ab 11 WE je WE |
| Herxheim | 500,00 € | 9.500,00 € | 950,00 € |
| Hayna | 500,00 € | 9.000,00 € | 900,00 € |
Seitens der FWG-Fraktion wird ein Antrag gestellt, wonach verschiedene Ziffern der Satzung getrichen werden sollen. Da sich hierdurch eine Reduzierung der erforderlichen Anzahl von Stellplätzen bei spezifischen Bauvorhaben ergäben, verweist der Ortsgemeinderat mehrheitlich den Tagesordnungspunkt in den Bauausschuss zurück, um aus der Diskussion entstandene Fragen nochmals intensiver zu beraten.
Erste Änderung der Hauptsatzung
Im August 2024 wurde die Neufassung der Hauptsatzung beschlossen. Im Rahmen der Umsetzung der neuen Hauptsatzung wurde festgestellt, dass eine Anpassung der Hauptsatzung betreffend die Festsetzung der Höhe der Aufwandsentschädigung (von 30 v. H. auf 40 v. H. der Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters) der weiteren Beigeordneten aus dem Dezember 2019 nicht übernommen wurde.
Durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde der Antrag auf Ergänzung der Hauptsatzung unter § 4 abs. 3 Ziffer 1 gestellt. Die Ergänzung sollte lauten: „Anträge auf Abriss oder Rückbau von Gebäuden, Bauanträge oder Bauvorhaben, die im Bereich der Erhaltungssatzung der Ortsgemeinde Herxheim liegen, sind durch den Ausschuss für Bauen und Ortsentwicklung vorzuberaten und im Ortsgemeinderat Herxheim zu beschließen“. Der Antrag der Fraktion wurde mit mehrheitlicher Stimme abgelehnt.
Der Ortsgemeinderat Herxheim beschließt die erste Änderung der Hauptsatzung einstimmig.
Bildung und Wahl eines Beirates für die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund
Nach der Gemeindeordnung ist jede Gemeinde, in denen mehr als 1000 ausländische Einwohner ihren Hauptwohnsitz haben verpflichtet, einen Beitrat für Migration und Integration einzurichten. In der Ortsgemeinde Herxheim waren nach stand 30.06.2023 insgesamt 1.111 ausländische Einwohner gemeldet, wodurch ein entsprechender Beirat einzurichten ist. Der Beirat hat satzungsgemäß 8 Mitlieder und ist in öffentlicher Sitzung durch den Ortsgemeinderat Herxheim zu wählen. Es wird seitens der Verwaltung empfohlen, in den Beirat Personen vier mit Migrationshintergrund, zwei ehrenamtlich engagierte Personen aus dem Bereich der Flüchtlingshilfe sowie zwei politische Vertreter (davon eine Vertretung aus der Gemeindespitze) zu berufen. Einstimmig beschließet der Ortsgemeinderat einen Beirat für die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund einzurichten. Die Personenwahl soll in der nächsten Sitzung des Ortsgemeinderates stattfinden.