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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 46/2022
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zu der Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes „Bonifatiusstraße 10“ der Ortsgemeinde Herxheim (Offenlage) im beschleunigten Verfahren (§ 13a i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB)

gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zu der Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes „Bonifatiusstraße 10“ der Ortsgemeinde Herxheim (Offenlage) im beschleunigten Verfahren (§ 13a i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB)

Der Ortsgemeinderat Herxheim hat in seiner Sitzung am 15.09.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Bonifatiusstraße 10“ aufzustellen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Bonifatiusstraße 10“ erfolgt im beschleunigten Verfahren (§ 13a i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Der Planbereich umfasst das Grundstück des Anwesens „Bonifatiusstraße 10“ in der Gemeinde Herxheim.

Die Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplan-Entwurfes sowie das in den Planbereich einbezogene Grundstück sind in dem nachstehenden Lageplan durch eine breit gestrichelte Linie kenntlich gemacht. Die Gesamtgröße des Gebietes beträgt ca. 0,23 ha.

Der Ortsgemeinderat Herxheim hat in seiner Sitzung am 03.11.2022 dem Entwurf des Bebauungsplanes zugestimmt und die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Bonifatiusstraße 10“ der Ortsgemeinde Herxheim liegt mit den Textlichen Festsetzungen und der Begründung sowie einer Artenschutz-Voruntersuchung und einem Geotechnischen Gutachten in der Zeit vom

28.11.2022 bis einschließlich 06.01.2023

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Rathaus, Zimmer 3.01, während der üblichen Besuchszeiten (Montag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Unterlagen können auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Herxheim unter dem Link www.vg-herxheim.de/bekanntmachungen eingesehen bzw. heruntergeladen werden und sind zusätzlich über das Zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (www.geoportal.rlp.de) zugänglich.

Anregungen oder Bedenken (Stellungnahmen) zum Entwurf des Bebauungsplanes „Bonifatiusstraße 10“ können schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung 76863 Herxheim, Obere Hauptstraße 2, Zimmer 3.01, vorgebracht werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass

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Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und

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nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Herxheim, den 14.11.2022
Hedi Braun, Ortsbürgermeisterin