Titel Logo
Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 46/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Ergebnisbekanntmachung

aus der Sitzung des Verkehrsausschusses der Ortsgemeinde Herxheim vom 04.11.2024

Antrag auf Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h (Lärmschutz)

a)

Offenbacher Straße (L 542), ab Offenbacher Str. 29 bis Beethovenstraße (22-6 Uhr)

b)

Offenbacher Straße (L 542), ab Beethovenstraße bis Oberhohlstraße

c)

Oberhohlstraße (L 542)

d)

Holzgasse (L 542)

e)

Luitpoldstraße (L 542), ab Holzgasse bis Südring

f)

Obere Hauptstraße, ab Obere Hauptstr. 136 bis 145

(22 - 6 Uhr)

Der Verkehrsausschuss der Ortsgemeinde Herxheim beschließt einstimmig, eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm in folgenden Straßen:

a)

Offenbacher Straße (L 542), ab Offenbacher Str. 29 bis Beethovenstraße (22-6 Uhr)

b)

Offenbacher Straße (L 542), ab Beethovenstraße bis Oberhohlstraße

c)

Oberhohlstraße (L 542)

d)

Holzgasse (L 542)

e)

Luitpoldstraße (L 542), ab Holzgasse bis Südring

f)

Obere Hauptstraße, ab Obere Hauptstr. 136 bis 145 (22-6 Uhr).

Antrag auf Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h in der Eisenbahnstraße und Niederhohlstraße

Der Verkehrsausschuss der Ortsgemeinde Herxheim beantragt einstimmig die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der Eisenbahnstraße und Niederhohlstraße.

Antrag auf Anordnung eines Fußgängerüberweges - Obere Hauptstraße 77 - Verbindungsweg Am Bildstöckel

Der Verkehrsausschuss der Ortsgemeinde Herxheim beantragt einstimmig, in der Oberen Hauptstraße 77 – Verbindungsweg Am Bildstöckel einen Fußgängerüberweg anzuordnen. Die Haushaltsmittel für die bauliche Einrichtung des Fußgängerüberweges werden bereitgestellt.

Antrag auf Anordnung eines Fußgängerüberweges - Obere Hauptstraße – Westring

Der Verkehrsausschuss der Ortsgemeinde Herxheim beauftragt einstimmig die Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim mit der Zählung der Fußgänger je Spitzenstunde. Falls nach Tabelle 2 R-FGÜ ein Fußgängerüberweg möglich ist, soll er im Bereich der bereits vorhandenen Mittelinsel eingerichtet werden.

Antrag auf Anordnung eines Fußgängerüberweges - Luitpoldstraße (L542) - Albert-Detzel-Straße

Der Verkehrsausschuss der Ortsgemeinde Herxheim beauftragt einstimmig die Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim die Fußgänger an der Einmündung Luitpoldstraße (L542) – Albert-Detzel-Straße zu zählen. Falls aufgrund neuer Richtlinien die Anordnung eines Fußgängerüberweges möglich wärde, soll mit dem LBM Speyer als Straßenbaulastträger dessen Anordnung abgestimmt werden.

Antrag auf Anordnung eines Fußgängerüberweges - Obere Hauptstraße – Altenzentrum

Der Verkehrsausschuss der Ortsgemeinde Herxheim beauftragt einstimmig die Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim eine Zählung der Fußgänger bei der Einmündung Obere Hauptstraße/Richard-Flick-Straße vorzunehmen. Zuvor soll überprüft werden, ob die Anlage eines Fußgängerüberweges umsetzbar ist.

Lichtsignalanlage beim Rathaus;

Antrag auf Änderung der Grünphasen bei Fußgänger-Grün

Der Straßenverkehrsbehörden liegen Beschwerden über die neue Lichtsignalanlage am Rathaus (Obere Hauptstraße – Untere Hauptstraße – Niederhohlstraße – Leonhard-Peters-Straße) vor. Konkret wird bemängelt, dass es zu gefährlichen Verkehrssituationen durch den abbiegenden Fahrzeugverkehr in Kombination mit querenden Fußgängern in der Oberen Hauptstraße komme.

Der Verkehrsausschuss der Ortsgemeinde Herxheim beauftragt einstimmig die Fa. Swarco, den Schaltplan der Lichtsignalanlage wie folgt zu ändern: Die Fußgänger erhalten eine eigene –bedarfsgesteuerte- Grünphase und der Fahrzeugverkehr in der Oberen Hauptstraße erhält einige Sekunde früher die Grünphase gegenüber dem Verkehr in der Unteren Hauptstraße.

Lichtsignalanlage beim Rathaus;

Parkplätze Niederhohlstraße

Das ortsansässige Busunternehmen beschwert sich über Verkehrsbehinderungen ausgehend von den beiden öffentlichen Parkplätzen in der Niederhohlstraße 1a. Im Hinblick auf den Rathaus-Sparkassen-Parkplatz und die Vorrangstellung eines funktionierenden ÖPNV gegenüber dem ruhenden Verkehr sollte die positive Beschilderung durch ein eingeschränktes Haltverbot mit dem Zusatzzeichen „auch auf dem Seitenstreifen“ ersetzt werden. Zuerst soll jedoch erprobt werden, ob durch eine zusätzliche Fahrstreifenbegrenzung bei der Haltlinie die wartenden Verkehrsteilnehmer näher an den rechten Fahrbahnrand heranfahren.

Der Verkehrsausschuss der Ortsgemeinde Herxheim erhebt keine Bedenken gegen die Fahrbahnmarkierung bei der Haltlinie und bei den beiden Parkplätzen in der Niederhohlstraße.

Anhörung zur Anordnung von Verkehrsregelungen zum Parken - Hayna, Kreuzstraße - 2 Kurzzeitparkplätze (werktags)

Der Straßenverkehrsbehörde liegen Beschwerden (von Anwohnern und der Bauernschaft) über das Parkverhalten in der Kreuzstraße vor. Aufgrund dessen wurde das vorhandene eingeschränkte Haltverbot auf der Südseite von der Hausnummer 4/5 an die Hausnummer 1 versetzt (verkehrsbehördliche Anordnung vom 02.10.2024). Weiterhin wurde angefragt, ob Kurzzeitparkplätze für die Bäckerei „De´Zille Bäcke“ eingerichtet werden können, da die vorhandenen Parkplätze oft von Dauerparkern (Anwohner) belegt sind. In vergleichbaren Fällen (in Herxheim) mit Verkaufsstellen ohne eigene Stellplätze wurden ebenfalls Parkzeitbegrenzungen angeordnet. In Abwägung mit den Interessen der anderen Verkehrsteilnehmer beabsichtigt die Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim als Straßenverkehrsbehörde gegenüber dem Ladengeschäft der Bäckerei zwei Parkplätze mit Parkzeitbegrenzung von 30 Min in der Zeit von Montag bis Freitag von 06:30 bis 13:00 Uhr anzuordnen. Die Polizei und Straßenbaubehörde sind gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 45 StVO anzuhören. Der Aufwand wird auf ca. 500 Euro geschätzt. Die Kosten trägt die Ortsgemeinde Herxheim.

Der Verkehrsausschuss erhebt keine Bedenken gegen Anordnung der beiden Kurzzeitparkplätze (30 Minuten in der Zeit von Montag bis Freitag von 06:30 bis 13:00 Uhr) gegenüber der Bäckerei-Filiale (siehe beigefügter Lageplan).

Anhörung zur Anordnung von Verkehrsregelungen zum Parken - Hayna, Parkflächenmarkierung Im Geiersching, Hayna

Anwohner der Straße Im Geiersching haben den Ortsvorsteher um Prüfung der Kennzeichnung von weiteren Parkplätzen im Bereich Im Geiersching 10 bis 12 gebeten. Diese Bitte wurde an die Straßenverkehrsbehörde weitergeleitet, welche die vier Stichstraßen begutachtet hat. Die Bebauungspläne „Geiersching“ enthalten keine rechtliche Festsetzung als verkehrsberuhigter Bereich, allerdings sind die seitlichen Erschließungsstraßen als gemischte Verkehrsfläche ohne Trennung der Verkehrsarten ausgebaut. Dies ist ein typisches Kennzeichen für einen verkehrsberuhigten Bereich.

Der Verkehrsausschuss erhebt keine Bedenken gegen die Parkflächenmarkierung gemäß den o. g. Vorschlägen Im Geiersching.

Anhörung zur Anordnung von Verkehrsregelungen zum Parken - Litzelhorststraße 38 – Parkzeitbeschränkung

In der Sitzung des Verkehrsausschusses der Ortsgemeinde Herxheim vom 13.04.2023 wurde der Parkzeitbeschränkung - 1h in der Zeit von Montag bis Freitag von 9-17 Uhr - für die Parkplätze vor der Litzelhorststraße 38 zugestimmt. Nach einem Jahr sollte die Parkregelung nochmals überprüft werden. Am 27.06.2023 hat der Bauhof Herxheim die erforderliche Beschilderung hierzu aufgestellt.

Der Straßenverkehrsbehörde liegen keine Beschwerden über die Regelung vor, so dass die Parkzeitbeschränkung dauerhaft angeordnet werden soll.

Der Verkehrsausschuss der Ortsgemeinde erhebt keine Bedenken gegen die dauerhafte Anordnung der o. g. Parkzeitbegrenzung.

Anhörung zur Anordnung von Verkehrsregelungen zum Parken - Speyerer Straße - 1 weiterer Kurzzeitparkplatz (werktags)

In der Sitzung des Verkehrsausschusses der Ortsgemeinde Herxheim vom 07.09.2022 wurde sich für die Anordnung von zwei Kurzzeitparkplätzen (1 Stunde von montags bis freitags von 6-18 Uhr, samstags 6-13 Uhr) in der Speyerer Straße, vor der Bäckerei Kerner ausgesprochen. Mit verkehrsbehördlicher Anordnung vom 12.09.2022 und Ausführung des Baubetriebshofes vom 20.10.2022 wurden die beiden Kurzzeitparkplätze eingerichtet.

Im Juli 2024 teilte die Bäckerei Kerner mit, dass - aufgrund einiger Dauerparker in der Speyerer Straße - die beiden Kurzzeitparkplätze für ihre Kundschaft nicht ausreichen würden und bittet um Erweiterung der Parkscheibenregelung um eine weitere Fahrzeuglänge (5m).

Aufgrund der angespannten Parksituation und den zwei bereits bewilligten Kurzzeitparkplätzen beabsichtigt die Straßenverkehrsbehörde keinen weiteren (dritten) Kurzzeitparkplatz einzurichten.

Der Verkehrsausschuss der Ortsgemeinde Herxheim erhebt keine Bedenken gegen die Ablehnung des zusätzlichen Kurzzeitparkplatzes in der Speyerer Straße.

Anhörung zur Anordnung von Verkehrsregelungen zum Parken - Parkkonzept Untere Hauptstraße 1 bis Bruchgasse

Der Verkehrsausschuss Herxheim stimmt der Anordnung des abschnittsweisen Haltverbots im Bereich Untere Hauptstraße 1 bis Bruchgasse einstimmig zu.

Anhörung zur Anordnung von Verkehrsregelungen zum Parken - Augustastraße 5: Aufhebung der Parkzeitbeschränkung

Ein Anwohner der Augustastraße erkundigt sich nach der Parkzeitbeschränkung (1 Stunde in der Zeit von Mo – Fr von 08:30 bis 13 Uhr und 14:30 bis 18 Uhr) auf Höhe der Augustastraße 5. Diese Parkzeitbeschränkung wurde aufgrund des damals praktizierenden (Kinder-)Arztes angeordnet. Da dieser Arzt schon einige Jahre nicht mehr ansässig ist, ist diese Parkzeitbeschränkung obsolet.

Der Verkehrsausschuss der Ortsgemeinde Herxheim erhebt keine Bedenken gegen die Aufhebung der Parkzeitbeschränkung in der Augustastraße 5.

Anhörung zur Anordnung von Verkehrsregelungen zum Parken - Augustastraße: Bewohnerparkplätze Untere Hauptstraße 82

Der Verkehrsausschuss der Ortsgemeinde Herxheim erteilt einstimmig sein Einvernehmen zur Entfernung der sechs Anwohnerparkplätzen in der Augustastraße.

Anhörung zur Anordnung von Verkehrsregelungen zum Parken - Burggasse: Parkzeitbeschränkung Parkplatz

Ein Anwohner der Burggasse moniert die Parksituation auf dem dortigen öffentlichen Parkplatz. Trotz ausreichend privater Abstellmöglichkeiten, würden Fahrzeuge (teilweise auch ein Anhänger) eines einzelnen Anwesens, den öffentlichen Parkplatz dauerhaft in Anspruch nehmen. Er kritisiert, dass deshalb andere Anwohner und deren Besucher keinen Parkplatz fänden. Der Beschwerdeführer bittet um eine Lösung, wonach Anwohner und Besucher –ausgenommen das einzelne Anwesen, welches trotz privater Stellplätze den öffentlichen Parkplatz in Anspruch nehme – den Parkplatz nutzen können. Bei einer Inaugenscheinnahme des Parkplatzes durch die Straßenverkehrsbehörde am 01.10.2024 um 15:12 Uhr befanden sich sechs Fahrzeuge auf dem Platz. Augenscheinlich wäre Platz für ein bis zwei weitere Fahrzeuge gewesen.

Der Verkehrsausschuss der Ortsgemeinde Herxheim erhebt keine Bedenken gegen die Beibehaltung der derzeitigen Parksituation.

Tagesordnungspunkt 6.i

Anhörung zur Anordnung von Verkehrsregelungen zum Parken - Grundstücksausfahrt Luitpoldstraße 25

Eine Anwohnerin der Luitpoldstraße 25, 25a, 25b moniert die Grundstücksausfahrt in die Luitpoldstraße an ihrer Wohnadresse. Die beiden - links und rechts der Zufahrt - angrenzenden Parkplätze würden zu Sichtbehinderungen führen und auch die Zufahrt in die private Grundstückszufahrt erschweren. Laut dem Bericht zum Radwegenetz- und Parkraumkonzept Herxheim vom 23.08.2023 ist in der gesamten Luitpoldstraße ein hoher Parkdruck vorhanden. Die Parkplätze sind jeweils zwischen den Grundstückszufahrten angeordnet.

Der Verkehrsausschuss der Ortsgemeinde Herxheim erhebt keine Bedenken gegen das Fortbestehen der beiden Parkplätze auf Höhe der Luitpoldstraße 25, 25a, 25b.

Entfernen eines Grünbeets und Bau von Parkplätzen im Badstubenweg / Einmündung Speiertsgasse

Im Zuge der Umsetzung des Parkkonzeptes in der Speiertsgasse baten Anwohner um Prüfung, ob das Pflanzbeet im Bereich Badstubenweg 1-2 durch Parkplätze ersetzt werden könnte. Das Pflanzbeet misst ca. 16 m. Dies entspräche 3 Parkplätze. Die Gärtnerei der Verbandsgemeinde Herxheim schätzt die Kosten der Anlegung der Parkplätze auf insgesamt ca. 5.000,00 Euro.

Der Verkehrsausschuss der Ortsgemeinde Herxheim beauftragt einstimmig die Verwaltung, eine Skizze möglicher Parkszenarios zu erstellen. Als Optionen werden angesehen:

-

2 Parkplätze im Bereich des vorhandenen Pflanzbeetes und das Setzen eines Baumes

-

2 Parkplätze auf der Südseite des Badstubenweges (Bereich Badstubenweg 1, 2) und die damit verbundene Entfernung des Pflanzbeetes zwecks Durchfahrtsmöglichkeit

-

Weiterhin soll die Stichstraße „Speiertsgasse“ (südlich des Badstubenweges) auf die Anlegung von Parkplätzen (insbesondere im dortigen Wendehammer) geprüft werden.

Verkehrsspiegel am Kirchberg gegenüber Grundstücksausfahrt Untere Hauptstraße 161

Bewohner des Mehrfamilienhauses in der Unteren Hauptstraße 161a stellten bei der Eigentümerversammlung die Anfrage einen Verkehrsspiegel bei der privaten Grundstücksausfahrt in die Untere Hauptstraße, auf der gegenüberliegenden Straßenseite am Kirchberg, zu installieren. Aufgrund von Sichtproblemen an privaten Grundstücksausfahrten werden grundsätzlich keine Verkehrsspiegel durch die Behörden aufgestellt. Der vom Grundstück ausfahrende Verkehrsteilnehmer handelt eigenverantwortlich. Dies ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) so festgelegt. In § 10 StVO ist geregelt, dass sich die das Grundstück verlassende Person erforderlichenfalls einweisen lassen muss, um eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen.

Der Verkehrsausschuss der Ortsgemeinde Herxheim lehnt die Anbringung des Verkehrsspiegels bei der privaten Grundstücksausfahrt der Unteren Hauptstraße 161 einstimmig ab.

Geschwindigkeitsberuhigungsinseln im Laurentiusring

Der Verkehrsausschuss der Ortsgemeinde Herxheim beschließt einstimmig, Geschwindigkeitsberuhigungsinseln auf Höhe Laurentiusring 63/65 zu installieren.

Antrag Fraktion Bündins 90/Die Grünen;

Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen in der Unteren Hauptstraße

Der Verkehrsausschuss der Ortsgemeinde Herxheim beschließt mehrheitlich, den vorliegenden Antrag abzulehnen.