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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 47/2022
Amtlicher Teil
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Öffentliche Mahnung

Die zum 15.11.2022 fälligen Steuern, Gebühren und Beiträge

a)

Grundsteuer

b)

Wiederkehrender Beitrag

c)

Gewerbesteuer

sind, soweit sie nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gestundet wurden, nunmehr sofort an die Verbandsgemeindekasse Herxheim zu überweisen, um Mahngebühren zu vermeiden. Bei ausbleibender Zahlung werden Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet.

-Verbandsgemeindekasse-

Zur Erinnerung:

Eine Teilnahme an dem SEPA-Lastschriftverfahren ist jederzeit möglich, ein Formular hierzu kann bei der Verbandsgemeindekasse,

Tel. 501-206 od. 207, angefordert werden.