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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 47/2022
Amtlicher Teil
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Pressebericht

aus der 24. öffentlichen/ nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Herxheimweyher am 05.10.2022

Der Ortsgemeinderat beschließt, die Spenden in Höhe von 1.039,45€ anzunehmen, die dem Kauf einer Schaukel für den Kindergarten im Jahr 2023 dienen.

Gemäß der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Herxheimweyher sind die Kosten für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen zu 90% durch die Grundstückseigentümer zu finanzieren. Der ermittelte beitragsfähige Erschließungsaufwand für das Abrechnungsgebiet wird nach Abzug des Gemeindeanteils von 10% (= 21.600€) auf die durch die Erschließungsanlagen erschlossenen Grundstücke des Abrechnungsgebietes verteilt. Somit errechnen sich umlegungsfähige Kosten in Höhe von 194.400€. Die Verteilungsfläche beträgt insgesamt: 4.255 m². Der Ortsgemeinderat beschließt, die 1. Vorausleistungsrate auf den Erschließungsbeitrag für die Herstellung der Erschließungsanlage der Gemeindestraße „Friedhofsweg“ auf 45,70 €/m² beitragspflichtiger Fläche festzusetzen. Die 1. Vorausleistungsrate wird jeweils zur Hälfte (=22,85 €/m²) am 01.12.2022 und am 01.03.2023 zur Zahlung fällig.

Im Jahr 2016 haben die Ortsgemeinden die Aufgabe des Ausbaus des Breitband-Hochgeschwindigkeitsnetzes auf die Verbandsgemeinde und diese wiederum die Aufgabe auf den Landkreis übertragen. Zur Sicherstellung eines einheitlichen Verfahrens soll die Aufgabe „Gigabitversorgung“ von den Ortsgemeinden auf die Verbandsgemeinde (Zweckvereinbarung) und von dieser auf den Landkreis (Öffentlich-Rechtlicher-Vertrag) übertragen werden. Der Ortsgemeinderat stimmt dem Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe des Gigabitausbaus auf die Verbandsgemeinde zu.

Die Gemeinde ist für die Festlegung der Preise für Brennholz aus dem Gemeindewald eigenverantwortlich. Der Ortsgemeinderat beschließt, die einzelnen Kaufpreise für Brennholz ab dem 01.08.2022 neu festzusetzen. Weiterhin überträgt er dem zuständigen Revierleiter die Verwertung von Brennholz und Schlagabraum an nicht gewerbliche Brennholzkäufer zu marktüblichen Preisen.

Aufgrund der anhaltenden Reduzierung der Gaslieferung aus Russland hat am 20. Juli 2022 innerhalb der Verbandsgemeindeverwaltung erstmals ein speziell für die drohende Gasmangellage einberufener Krisenstab erste Maßnahmenpläne zur Energieeinsparung erarbeitet. Zum 01.09.2022 trat darüber hinaus die Kurzfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) der Bundesregierung in Kraft. Der Ortsgemeinderat nimmt die verbindlichen Maßnahmen aus der EnSikuMaV zur Kenntnis und stimmt den von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen zu.

In der Sitzung vom 08.06.2022 wurde darauf hingewiesen, dass die Rückhaltebecken (TOP 2.2), aufgrund einer hohen Gefahrenlage für Kinder, mit einem 1,80m hohen Zaun zu versehen sind. Der Ortsgemeinderat beschließt den Auftrag für die Umzäunung der Becken an die Gärtnerei der VG Herxheim für Materialbestellung und Montage zu vergeben. (Die Koste für das Material liegen bei 9.000€, die Montage durch die Gärtnerei ist mit ca. 12.000€ veranschlagt. Die Becken sollen vor der Montage fachgerecht ausgebaggert werden.

Bei der turnusmäßigen Überprüfung der Brücken in der Verbandsgemeinde (2 Brücken über den Panzergraben und 2 Brücken über den Klingbach) wurde festgestellt, dass die Geländer nicht die erforderliche Höhe und den maximalen Füllgitterabstand besitzen. Der Ortsgemeinderat beauftragt die Verwaltung damit, möglichst kostengünstige Lösungen zu erarbeiten. Bei den bestehenden Geländern soll geprüft werden, ob die bestehende Höhe durch den vorhandenen Schrambord unter Berücksichtigung des Radverkehrs evtl. ausreicht. Weiterhin soll die Anbringung eines kostengünstigen Aufsatz-Handlaufs und der maximale Füllgitterabstand durch Einbau von Gittern o.ä. geprüft werden.

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.11.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Östlicher Altort“ sowie den Erlass einer Veränderungssperre beschlossen. Der Ortsgemeinderat beschließt über die im Rahmen der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahme. Weiter stimmt der Ortsgemeinderat dem Entwurf des Bebauungsplanes zu und beschließt, diesen öffentlich auszulegen. Die Verwaltung wird gebeten, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zeitgleich mit der Offenlage durchzuführen. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt die nicht notwendigen Stellplätze zu überprüfen. Die Anregung der Landwirtschaftskammer hinsichtlich eines Wegemitbenutzungsvertrages (insbesondere die Kostenbeteiligung der Nutzer des Wirtschaftsweges) soll umgesetzt und eine Lösung erarbeitet werden. Der Ortgemeinderat beschließt im Bebauungsplan Punkt 9.2, letzter Absatz, zu streichen. Die vorgesehene private Grünfläche ist in den Bebauungsplan zu integrieren.