1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Rohrbach für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Rohrbach für das Haushaltsjahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde dem Ortsgemeinderat zugeleitet.
1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, ab dem 28.11.2023 bis zur Beschlussfassung über den Haushalt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim, Zimmer 2.04, aus.
Eine persönliche Einsichtnahme in den Haushaltsentwurf ist nach vorheriger Terminabsprache, telefonisch (07276-501 204) oder per Mail (h.wien@herxheim.de) möglich.
Außerdem ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen im Internet unter
www.vg-herxheim.de/haushalt
ab dem 28.11.2023 eingestellt.
2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Rohrbach haben die Möglichkeit,
in der Zeit vom 28.11.2023 bis einschließlich 12.12.2023
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen.
Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim oder an den Ortsbürgermeister, Am Dorfplatz 3, 76865 Rohrbach oder elektronisch an haushalt@herxheim.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird vor Beschlussfassung über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.