Die zum 15.11.2023 fälligen Steuern, Gebühren und Beiträge
| a) | Grundsteuer |
| b) | Wiederkehrender Beitrag |
| c) | Gewerbesteuer |
sind, soweit sie nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gestundet wurden, nunmehr sofort an die Verbandsgemeindekasse Herxheim zu überweisen, um Mahngebühren zu vermeiden.
Bei ausbleibender Zahlung werden Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet.
Zur Erinnerung:
Eine Teilnahme an dem SEPA-Lastschriftverfahren ist jederzeit möglich, ein Formular hierzu kann bei der Verbandsgemeindekasse, Tel. 501-206 od. 207, angefordert werden.