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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 47/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 13 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz

Die Abschlussveranstaltung zur Kommunale Wärmeplanung fand am 05. November 2025 in der Festhalle statt und war gut besucht. Etwa 90 Bürgerinnen und Bürgersind der Einladung gefolgt und wurden von der MVV Regioplan über das Ergebnis informiert. Im Anschluss präsentierte Herr Ngahan von der Energie- und Klimaschutzagentur Rheinland-Pfalz anhand von Praxisbeispielen und Erfahrungen, wie die Wärmewende gelingen kann.

Offenlage des Entwurfs der Kommunalen Wärmeplanung

Der Entwurf des Wärmeplans ist nach § 13 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG) für die Dauer eines Monats, mindestens für die Dauer von 30 Tagen offenzulegen. Innerhalb dieser Frist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Kommunale Wärmeplan liegt im Zeitraum vom 14.11.2025 bis einschließlich 14. Dezember 2025 während der üblichen Dienstzeiten im Rathaus Herxheim im Fachbereich 5 -Bautechnik- im Zimmer 2.10 aus.

Den Entwurf der kommunalen Wärmeplanung finden Sie auch online unter www.vg-herxheim.de/waermeplanung.

Herxheim, den 13.11.2025
Christian Sommer
Bürgermeister