Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.12.2019 die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes
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| - | zur westlichen Erweiterung des Industrie- und Gewerbegebietes „West II“ in der Ortsgemeinde Herxheim und |
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| - | zur Änderung der Mischbaufläche „Im Kalkofen“ in der Ortsgemeinde Herxheim in eine Wohnbaufläche |
beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Herxheim am 20.12.2019 öffentlich bekannt gemacht.
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.09.2025 dem Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes zugestimmt und beschlossen, die Zustimmung der Ortsgemeinden gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO einzuholen.
Der Ortsgemeinderat stimmt dem Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Herxheim zu.
Grundlage für die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die am 04.08.2025 eingetretene Rechtskraft der 1. Teilfortschreibung „Wohnen und Gewerbe“ des Einheitlichen Regionalplans (ERP), da diese mehrere Wohn- und Gewerbegebiete innerhalb der Verbandsgemeinde neu ausweist.
Im Wesentlichen setzt der ERP Siedlungsbereiche und Gewerbeflächen fest. Darüber hinaus werden sog. „Weißflächen“ ausgewiesen, die regionalplanerisch keinen Restriktionen unterliegen und somit im Flächennutzungsplan als Wohnbau- oder Gewerbeflächen übernommen werden können. Allerdings werden im Aufstellungsverfahren des Flächennutzungsplanes die jeweiligen Bedarfe der Gemeinde berechnet, so dass ggf. die Weißfläche nicht komplett ausgenutzt werden kann bzw. darf.
Der Ortsgemeinderat beschließt, bei der Verbandsgemeinde die Änderung des Flächennutzungsplanes wie von der Verwaltung vorgeschlagen und vom Bauausschuss empfohlen zu beantragen.
Der Ortsgemeinderat beschließt die Preise entsprechend dem Preisblatt für 2026 anzupassen.
Der Ortsgemeinderat Herxheim beschließt, als Wirtschaftsprüfer gem. § 89 Abs. 2 GemO zur Prüfung der Jahresabschlüsse und Prüfung der Ordnungsgemäßheit der Geschäftsführung gem. IDW, der Steuererklärung sowie der erforderlichen Testate der Gemeindewerke Herxheim, Betriebszweige Stromversorgung und Waldfreibad, das Büro Mittelrheinische Treuhand GmbH, Koblenz für die Wirtschaftsjahre 2026 bis 2028 auf Basis des Angebotes vom 15.10.2025 zu bestellen
Der Ortsgemeinderat Herxheim beschließt, für das Jahr 2026 Vorausleistungen auf die wiederkehrenden Beiträge zu erheben, welche nach der voraussichtlichen Beitragshöhe bemessen werden. Der Beitragssatz je m² gewichtete Fläche beträgt in der Abrechnungseinheit „West“ 0,313 Euro, in der Abrechnungseinheit „Ost“ 0,289 Euro und in der Abrechnungseinheit „Süd“ 0,2896 Euro.
Der Ortsgemeinderat beschließt die Bauvoranfrage erneut an den Bauausschuss zurückzuweisen.
Der Antrag wird von der SPD-Fraktion zurückgezogen
Der Ortsgemeinde Herxheim beschließt, sich der Initiative „Jetzt reden WIR – Ortsgemeinden stehen auf!“ anzuschließen und beschließt das vorliegende „Forderungspapier zur Stärkung bzw. Revitalisierung der kommunalen Selbstverwaltung für eine lebenswerte Heimat“. Die Verwaltung wird beauftragt den Beschlussauszug digital den Initiatoren der Initiative an ortsgemeinden-stehen-auf@web.de vorzulegen. Das Forderungspapier soll Mitte November 2025 am Rande des Plenums an Herrn Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer mit Vertretern der angeschlossenen Gemeinden übergeben werden.
Der Ortsgemeinderat beschließt, die Dachsanierung des Katholischen Pfarrheims und der Bücherei mit einem Höchstbetrag von 120.195,50 € anteilig zu fördern und bewilligt der Katholischen Kirchengemeinde einen entsprechenden Zuschuss.
Die Haushaltsmittel werden im Haushaltsjahr 2026 vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung bereitgestellt.
Hinweis: Ratsmitglieder Florian Metz, Manfred Müller und Andreas Zotz sind gemäß § 22 Gemeindeordnung von der Beratung und Beschlussfassung ausgenommen.