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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 48/2024
Amtlicher Teil
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Ortsgemeinde Insheim - Satzung

der Gemeinde Insheim über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025

(Hebesatzsatzung) vom 25.11.2024

Gemäß § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) i. V. m. § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 und § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), in den jeweils geltenden Fassungen, hat der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 25.11.2024 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Erhebungsgrundsatz

Die Gemeinde Insheim erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz eine Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes und eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes.

§ 2

Hebesätze

§ 3

Grundsteuerkleinbeträge

Gem. § 28 Abs. 2 GrStG werden Kleinbeträge fällig

-

am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser fünfzehn Euro nicht übersteigt;

-

am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrages, wenn dieser dreißig Euro nicht übersteigt.

§ 5

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hebesatzsatzung vom 09.05.2022 außer Kraft.

Insheim, den 25.11.2024
gez. Tanja Treiling
Ortsbürgermeisterin