Einladung der Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer zur Anhörung gemäß § 47 Baugesetzbuch und interessierten Bürger
Der Rat der Ortsgemeinde Herxheim hat am 24. September 2024 für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "EISENBAHNSTRAßE - IM KALKOFEN - AM BAHNHOF“ in der Gemarkung Herxheim nach § 46 Baugesetzbuch (BauGB) ein Baulandumlegungsverfahren angeordnet.
Die Eigentümerinnen und Eigentümer der im vorgesehenen Baulandumlegungsgebiet liegenden Grundstücke werden hiermit mit Bezug auf § 47 BauGB zu einer Informations- und Anhörungsversammlung eingeladen, die am Dienstag, den 10. Dezember 2024, um 17:00 Uhr im Rathaussaal, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim stattfindet.
Die Veranstaltung ist öffentlich. Bei dieser Veranstaltung wird der Leiter der Abteilung Bodenmanagement beim Vermessungs- und Katasteramt Rheinpfalz, Herr Michael Loos, über Ziel und Zweck einer gesetzlichen Baulandumlegung sowie deren Verfahrensablauf informieren.