Vollzug des Kommunalwahlgesetzes Rheinland-Pfalz und der Kommunalwahlordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung
hier: Einberufung von Ersatzpersonen in den Ortsgemeinderat Herxheim für die Wahlperiode 2024/2029
Ratsmitglied Lukas Adam hat durch Wohnsitzwechsel sein Mandat im Ortsgemeinderat Herxheim zum 15.10.2025 niedergelegt.
Gemäß § 45 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz ist eine Ersatzperson einzuberufen.
Als nächster Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern aus der Wahlvorschlagsliste der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) wurde
Herr Martin Appel
einberufen. Herr Appel hat das Mandat nicht angenommen.
Sodann wurde als nächster Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern aus der Wahlvorschlagsliste der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU)
Frau Marie-Christine Schmatz
einberufen. Frau Schmatz hat das Mandat angenommen.
Hiermit erfolgt die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung.