Vollzug des Kommunalwahlgesetzes Rheinland-Pfalz und der Kommunalwahlordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung
hier: Einberufung von Ersatzpersonen in den Ortsgemeinderat
Herxheim für die Wahlperiode 2019/24
Das Ratsmitglied Christian Fetsch hat sein Mandat als Ratsmitglied im Ortsgemeinderat Herxheim zum 17.11.2022 niedergelegt.
Gemäß § 45 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz ist eine Ersatzperson einzuberufen.
Der nächste Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern aus der Wahlvorschlagsliste der Freien Wählergruppe (FWG) wurde Michael Aprill einberufen. Er hat das Mandat nicht angenommen.
Als nächster Bewerber wurde alsdann
Markus Seither
einberufen. Herr Seither hat das Mandat angenommen.
Hiermit erfolgt die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung.