In der Sitzung des Gemeinderats wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Das Unternehmen „Deutsche ErdWärme“ finanziert, plant und baut Erdwärmeanlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Wärme und erneuerbarem Strom. Das Unternehmen möchte nun bereits vorhandene 3D-Seismik-Daten von der Neptune Energy Deutschland GmbH (Ölindustrie) kaufen, um ein mögliches Potenzialgebiet im Norden der Ortsgemeinde Rülzheim zu untersuchen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, keine Bedenken gegen die Voruntersuchungen aufgrund der bestehenden geologischen Daten zu erheben und stimmt der Datenüberlassung zu.
Die Kita Kleine Strolche erhält Geldspenden von den Firmen Möbel Weber, Ardagh Glass GmbH und HB Metallbau & Industrietechnik (Hassan Schlindwein) in einer Gesamthöhe von 1.105 €. Die Annahme der Spende wird einstimmig beschlossen.
Revierleiter Siegfried Knopp gab einen Rückblick über das Forstwirtschaftsjahr 2022. Aufgrund einer hälftigen Verteilung der Bundeswaldprämie in Höhe von 4.600 € (Rest in 2023) konnte der geplante Fehlbetrag von -6.293,00 € auf -1.693,00 € verbessert werden. Unklar ist, ob ein weiterer Holzeinschlag bis Jahresende erfolgt und das Ergebnis kassenwirksam ändert. Für das Forstwirtschaftsjahr 2023 wird mit einem Fehlbetrag von -6.066,00 € gerechnet. Für den Einschlag sind 390 fm geplant. Eine Stieleichenpflanzung ist auf 0,5 ha vorgesehen.
Der Ortsgemeinderat beschließt, den Förderantrag für das Programm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ bereits für das Jahr 2022 und Folgejahre zu stellen, und verpflichtet sich zur Einhaltung der neu definierten Kriterien 1-11 auf 10 Jahre und 12 auf 20 Jahre. Bei Einhaltung des gesamten Kriterienkatalogs wird ein Förderbetrag in Höhe von 9.000 € jährlich gewährt.
Die Prüfung der Stellungnahmen aus der Frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, die Zustimmung zum Entwurf des Bebauungsplans „Östlicher Altort“ und der Beschluss zur Durchführung der Offenlage wurde am 05.10.2022 durch den Ortsgemeinderat gefasst. Der Ortsgemeinderat beschließt nun, den Beschluss vom 05.10.2022 im Hinblick auf die Streichung des Punktes 9.2 letzter Absatz und die Integration der vorgesehenen privaten Grünfläche in den Bebauungsplan (Ausweisung des Pfarrgartens als Baufläche) aufzuheben.
Aufgrund der Planerischen Stellungnahme sowie der Ergebnisse aus der Sondierung der Bunkeranlage wurde der Entwurf des Bebauungsplanes „In den Kieseläckern/, 2. Änderung/Erweiterung“ geändert. Der Ortsgemeinderat stimmt dem vom Planungsbüro BIT erstellten Entwurf des Bebauungsplanes wie zu und beschließt, diesen erneut öffentlich auszulegen. Die Verwaltung wird gebeten, die Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zeitgleich mit der Erneuten Offenlage durchzuführen.
In einem weiteren Beschluss wird der Anpassung der Hebesätze ab dem Jahr 2023 für Grundsteuer A = 345 %, Grundsteuer B = 465 % und Gewerbesteuer = 400 % und dem Entwurf der Hebesatzsatzung zugestimmt.
Der Sachstand zur Umsetzung der umsatzsteuerlichen Neuregelung des neu eingeführten § 2b UStG wird zur Kenntnis genommen. Der Ortsgemeinderat Herxheimweyher beauftragt die Verwaltung, das alte Umsatzsteuerrecht möglichst lange anzuwenden und die hierzu erforderlichen Schritte fristgerecht einzuleiten. Dies betrifft nach geltendem Recht unverändert den Zeitraum bis zum 31.12.2022; mit dem Beschluss des Jahressteuergesetzes 2022 gegebenenfalls den Zeitraum bis 31.12.2024.
Der Ortsgemeinderat Herxheimweyher beschließt die Umstellung des Altbestandes der Straßenbeleuchtung auf moderne LED-Technologie. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, in Kooperation mit der Pfalzwerke Netz AG als zuständigem Konzessionsnehmer einen gemeinsamen Förderantrag mit den Ortsgemeinden Insheim und Rohrbach zu stellen. Die Umstellung auf energiesparende Beleuchtung (LED) für 24 Straßenlampen wird - nach der endgültigen Herstellung der Maßnahme - über die wiederkehrenden Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen abgerechnet.
Seitens der Verwaltung wurde im Hinblick auf eine angedachte Fortschreibung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilflächennutzungsplan „Windenergie“) auf Verbandsgemeindeebene mit dem damaligen Planungsbüro Kontakt aufgenommen. Ziel dieser Kontaktaufnahme ist eine rechtssichere Steuerung der Errichtung von Windenergieanlagen und Freiflächenphotovoltaikanlagen in der Verbandsgemeinde Herxheim. Der Ortsgemeinderat stimmt dem vorgesehenen Verfahren auf Ebene der Verbandsgemeinde zu - und bittet um Prüfung sowie Vorschläge für normale PV-Anlagen (u. a. Rathaus, Trauerhalle, Raiffeisenlager) und Agri-PV-Anlagen in der Gemarkung Herxheimweyher. Es soll vorab geprüft werden, ob die Leistungsfähigkeit des Stromnetzes gegeben ist.
Der Ortsgemeinderat beschließt in der Sitzung, dem Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses in der Hauptstraße 4 das Einvernehmen zu erteilen und eine Ausnahme von der Veränderungssperre zuzulassen.
In einem weiteren Beschluss wird die Bauvoranfrage zum Ausbau einer Scheune in der Hauptstraße 61 von der Tagesordnung abgesetzt und in die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates vertagt.
Für die KiTa “Kleine Strolche“ wird der Neupflanzung von zwei Bäumen im Außengelände und der Neuanschaffung eines Sonnensegels mehrheitlich zugestimmt. Der Rat beauftragt die Verwaltung entsprechende Angebote einzuholen. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt das günstigste Angebot zu beauftragen. Der Ortsgemeinderat beauftragt die Verwaltung zur Verbesserung der Raumtemperatur im Sonnenraum die Instandsetzung der außenliegenden Sonnenschutzjalousie zu veranlassen. Der Ortsgemeinderat stimmt der außerplanmäßigen Bereitstellung von Haushaltsmitteln zu.
Ende 2016 wurde mit Einführung des neuen § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) die Rechtsgrundlagen für die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand grundlegend neu geregelt. Ein eigener Baustein im Umsetzungsprozess ist die Einführung eines sogenannten Tax-Compliance-Managementsystems (TCMS). Dabei handelt es sich um ein innerbetriebliches Kontrollsystem, das die bereits vorhandenen Prozesse ergänzt, systematisiert und dokumentiert. Der Ortsgemeinderat Herxheimweyher unterstützt ausdrücklich das Ziel, die neuen Regelungen zur Umsatzsteuer, genauso wie alle anderen Steuersachen, verwaltungsseitig ordnungsgemäß zu bearbeiten. Der Ortsbürgermeister und seine Beigeordneten werden gebeten, die VG-Verwaltung über alle potenziell steuerrelevanten Sachverhalte frühzeitig vor Abschluss der Verträge zu informieren.
Den ausführlichen Text der gefassten Beschlüsse und zugehörigen Anlagen können Sie im Ratsinformationssystem der Verbandsgemeinde Herxheim unter
https://herxheim.more-rubin1.de abrufen. Navigieren Sie hierzu über Kalender zur Sitzung oder suchen Sie über Recherchen.