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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 49/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 und § 13a Abs. 3 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) des Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am weißen Kreuz, 3. Änderung“ der Ortsgemeinde Herxheim im beschleunigten Verfahren (§ 13a i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB)

Der Ortsgemeinderat Herxheim hat in seiner Sitzung am 28.11.2024 beschlossen, für das Grundstück Plan-Nr. 6725/75 in der Danziger Straße den vorhandenen Bebauungsplan „Am Weißen Kreuz“ zu ändern (3. Änderung). Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Planbereich umfasst das Grundstück Plan-Nr. 6725/75. Das Plangebiet und das einbezogene Grundstück ist in dem beiliegenden Lageplan mit einer schwarzen gestrichelten Linie kenntlich gemacht.

Es ist insbesondere vorgesehen, das als Kinderspielplatz ausgewiesene Grundstück einer Wohnbebauung zuzuführen.

Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Die Öffentlichkeit kann sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Rathaus, Zimmer 3.01, während der üblichen Öffnungszeiten (Montag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich bis zum 03.01.2025 zur Planung äußern.

Die Unterlagen können auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Herxheim unter dem Link www.vg-herxheim.de/bekanntmachungen eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

Herxheim, 02.12.2024
(Sven Koch)
Ortsbürgermeister