Gemäß § 57 Landkreisordnung i. V. m. § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung ist der Entwurf der Haushaltssatzung des Landkreises Südliche Weinstraße für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen liegt ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bis zur Beschlussfassung durch den Kreistag am 15.12.2025 in der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau, Zimmer 232 (1. OG), während der allgemeinen Öffnungszeiten der Kreisverwaltung zur Einsichtnahme aus.
Zur besseren Vorbereitung und um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir um vorherige Anmeldung per Telefon oder E-Mail unter 06341 940 971 / -972 oder christoph.stoeffler@suedliche-weinstrasse.de bzw. doreen.thomas@suedliche-weinstrasse.de.
Die o.g. Unterlagen können auch auf der Internetseite des Landkreises unter www.suedliche-weinstrasse.de („Menü“ in der Rubrik „Ihre Kreisverwaltung“ unter dem Punkt „Kreisrecht“, Register „Zentrale Aufgaben und Finanzen“) abgerufen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung durch die Einwohner einzureichen sind. Vorschläge sind bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße – Referat Z2 (Finanzen und Beteiligungen) –, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau, schriftlich einzureichen.